BAD NENNDORF (em). Wahlbekanntmachung der Wahlleitung für die Kommunalwahl: Am 11. September 2011 finden in der Samtgemeinde Nenndorf die Wahlen des Samtgemeinderates sowie der Räte der Mitgliedsgemeinden Bad Nenndorf, Haste, Hohnhorst und Suthfeld statt.
Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Nenndorf sowie die Wahlgebiete der Stadt Bad Nenndorf, der Gemeinde Haste, der Gemeinde Hohnhorst und der Gemeinde Suthfeld bilden einen Wahlbereich.
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein
für die Wahl der Samtgemeinde Nenndorf, Stadt Bad Nenndorf, Gemeinde Haste, Gemeinde Hohnhorst von mindestens 20 und der Gemeinde Suthfeld von mindestens 10.
Wahlberechtigten des Wahlbereichs (Unterstützungsunterschriften). Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Vom Erfordernis der Beibringung von Unterstützungsunterschriften ausgenommen sind folgende Parteien und Wählergruppen: In der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Nenndorf: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.), Wählergemeinschaft Nenndorf e.V. (WGN), Freie Wählergruppe Hohnhorst (FWH).
Rat der Stadt Bad Nenndorf: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.), Wählergemeinschaft Nenndorf e.V. (WGN), Wählergemeinschaft Linksbündnis Nenndorf (WGL).
Rat der Gemeinde Haste: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE).
Rat der Gemeinde Hohnhorst: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.), Freie Wählergruppe Hohnhorst (FWH).
Rat der Gemeinde Suthfeld: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE Niedersachsen.
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 25. Juli, 18 Uhr, bei der Wahlleitung der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, einzureichen.
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 13. Juni 2011 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen.