1. "Ein Abriss darf immer nur die letzte Konsequenz sein"

    Denkmalschützer fürchten um das Gesicht der Altstadt / Kulturhistorisches Gut und vergangene Baukunst bewahren

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    RINTELN (km). Seit gut einem Jahr setzt die Stadt das neue Bund-Länder-Förderprogramm "Stadtbaulicher Denkmalschutz West" um. Mit einem erheblichen Eigenanteil stellt der Arbeitskreis Denkmalschutz in einer Presse-Verlautbarung fest, "macht sie es damit vor allem möglich, dass erhaltenswerte historische Gebäude, die ja das unverwechselbare Gesicht unserer Stadt und ihre Attraktivität ausmachen, auch für die Zukunft erhalten bleiben können."

    Der Verein setzte sich seit seiner Gründung vor nunmehr zehn Jahren im Rahmen seiner bürgerschaftlichen Möglichkeiten ebenfalls erfolgreich für dieses Ziel ein. Die Rettung des Geßnerschen Hauses am Kirchplatz sei dafür "ein für alle Bürgerinnen und Bürger, für alle Besucher Rintelns, ein sichtbares schönes Beispiel".

    Und dennoch müsse man immer wieder den Eindruck gewinnen, so die Denkmalschützer, dass trotz allem dem Verlust an kulturhistorischem Gut einfach nicht wirkungsvoll genug entgegen gewirkt werden könne. Schon in der Vergangenheit habe der Arbeitskreis mit einer umfangreichen Dokumentation den schleichenden Prozess belegt, in dem im Lauf der Jahre ein historisches Haus nach dem anderen verschwindet.

    Vorsitzender Dr. Alexander Lattermann musste jetzt erfahren, dass in der Krankenhäger Straße der Abbruch eines der ältesten Fachwerkhäuser Rintelns bevorsteht (das Haus Nummer 24). Es handelt sich dabei um ein Gebäude, das um 1600 erbaut und seit Jahrhunderten als Handwerksbetrieb genutzt wurde. Das Haus sei zwar mit einer für die Nachkriegszeit typischen Vorhangfassade versehen, die den heutigen Ansprüchen sicherlich nicht mehr gerecht werde. Doch das sich dahinter verbergende Fachwerk überliefere die Baukunst zurückliegender Jahrhunderte, die für Rintelns Altstadt so bedeutend sei.

    Allein die vom Rat nach den zwingenden Vorgaben des Bundesbaugesetzes einstimmig beschlossene Erhaltungssatzung gebe der Stadt nach eingehenden Überprüfungen in dem Fall keine Handhabe, die vom Eigentümer beantragte Abrissgenehmigung zu versagen. Der Weg, historische Gebäude abzureißen, so Dr. Alexander Lattermann, könne und dürfe immer nur die letzte Konsequenz sein, nachdem alle denkbaren Möglichkeiten, es doch noch wirtschaftlich zu erhalten und zu nutzen, gemeinsam mit dem Eigentümer ohne positives Ergebnis geprüft worden seien.

    Auf Anregung von Lattermann und seines Stellvertreters Matthias Wehrung will der Arbeitskreis in derartigen Fällen sein besonderes kritisches Augenmerk auf die jeweils geplante und ebenfalls genehmigungspflichtige Folgenutzung richten. Die Erhaltungssatzung gebe bei geplanten baulichen Anlagen nämlich die rechtliche Grundlage dafür, die beantragte Genehmigung immer dann zu versagen, wenn dadurch die geschützte städtebauliche Gestalt beeinträchtigt wird. Foto: km

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