LINDHORST (mh). Nichts ausgelassen hat ein 25-Jähriger, den die Polizei am Donnerstag, dem 28. April kontrollierte. Die Beamten stoppten den Mann gegen 16 Uhr in der Lindhorster Glückaufstraße, da er auf einem in Deutschland auf der Straße nicht zugelassenem Kleinstmotorrad (auch Pocket-Bike genannt) unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass der Lindhorster keinen Führerschein besitzt, der ist aber grundsätzlich für das Fahren mit dem Motorrad abseits der Straße notwendig. Doch damit nicht genug, ein Drogenschnelltest war darüber hinaus auch noch positiv, sodass eine Blutentnahme angeordnet wurde. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Polizisten zudem fest, dass gegen den 25-Jährigen zwei Haftbefehle vorlagen: Ein Untersuchungshaftbefehl, der vom zuständigen Richter außer Kraft gesetzt wurde, da der Mann jetzt einen festen Wohnsitz nachweisen konnte und ein Haftbefehl über knapp 300 Euro, die er zu seinem Glück vor Ort zusammenbekam.
Der Lindhorster muss sich nun wegen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und für einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Foto: Polizei
Mit diesem Mini-Motorrad ist der 25-Jährige verbotener Weise auf der Straße unterwegs gewesen. Die Kleinstmotorräder sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen.