1. Bei der Sozialwahl abstimmen

    Unterlagen kommen bis 21. April per Post ins Haus

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    LANDKREIS (ih). Die Unterlagen sind im Haus, nun heißt es "Wählen". Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre eigenen Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung. Sie sind die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung und treffen alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern – unabhängig vom Staat. Die Wahlunterlagen kommen ausschließlich mit der Post und werden bis zum 21. April zugestellt. Spätestens am 1. Juni müssen die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln bei den Versicherungsträgern vorliegen.

    Mit der Sozialwahl übernehmen Versicherte Verantwortung in eigener Sache. Der Grundgedankte hinter dem Parlament: Diejenigen, die Beiträge zahlen, sollen mitbestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird. Die Sozialversicherung wird von der Versichertengemeinschaft und den Arbeitgebern getragen. Daher sind in der Renten- und Krankenversicherung neben den Versicherten auch oft Arbeitgeber in der Selbstverwaltung vertreten. Rund 18 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen Barmer, Gek, TK, DAK, KKH-Allianz und hkk wählen die Verwaltungsräte. Rund 30 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger der Deutschen Rentenversicherung Bund wählen die Vertreterversammlung. Foto: ih

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