1. Parkplatzplanung wird konkreter

    Straßenbaubehörde gibt faunistische Erfassungen in Auftrag

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    SAMTGEMEINDE RODENBERG (al). Die niedersächsische Straßenbauverwaltung rüstet sich offenbar weiter für ihr Vorhaben, eine vorzugsweise für Lastzüge vorgesehene Rastanlage beiderseits der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Lauenau und Bad Nenndorf anzulegen. Mit einer "Amtlichen Bekanntmachung" teilt die Behörde, jetzt der Geschäftsbereich Hannover mit, dass zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober "faunistische Erfassungen" vorgenommen werden. Erforderliche Begehungen müssen die Grundstückseigentümer dulden.

    Wie berichtet, ist in ersten Planzeichnungen eine Fläche von insgesamt sechs Hektar zwischen dem Schlierbach im Süden und dem Weg von der Domäne in Richtung Deister im Norden ausgewiesen. Auf jeder Seite sollen etwa 50 Stellplätze für Lkw entstehen. Derzeit sucht Niedersachsen an allen Fernstraßen mögliche Standorte für Rastanlagen, um dem zu geringen Stellplatzangebot zu begegnen. Einer davon könnte in der Gemarkung Rodenberg liegen.

    Auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Arealen werden deshalb in den kommenden Monaten vorhandene Tiervorkommen registriert. Vorrangig ist an Vögel, Fledermäuse und Feldhamster gedacht. Daneben erfolgen Biotopkartierungen. Während das Erfassungsgebiet für mögliche Feldhamstervorkommen nur den direkten Parkanlagenbereich umfasst, ist die Registrierung von Fledermäusen für ein fast doppelt so großes Gelände vorgesehen. Die Brutvogel-Kartierung wird sogar 340 Hektar umfassen und neben dem Schlierbach und der Rodenberger Aue auch die Teiche an der Kläranlage sowie Wiesen- und bewaldete Flächen nahe dem Feggendorfer Sportplatz umfassen.

    Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist darauf hin, dass Eigentümer und Nutzer diese Begehungen zu dulden haben. Sofern Flurschäden oder Wirtschaftserschwernisse eintreten, werden sie nach den Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes vergütet. Die Bekanntmachung lässt außerdem im Rahmen einer Rechtsmittelbelehrung eine Klage gegen die Duldungsanordnung zu. Nicht in der behördlichen Veröffentlichung vermerkt sind weitere Untersuchungen im Rahmen einer Umweltversträglichkeitsstudie. So werden in einem Bereich von ingesamt 328 Hektar unter anderem Lärm- und Schadstoffbelastung prognostiziert.

    In das Plangebiet fallen neben der Domäne Rodenberg auch der komplette Siedlungsbereich zwischen Beethovenweg und Johann-Sebastian-Bach-Weg und beiderseits entlang der Suntalstraße sowie der südliche Teil des Gewerbegebiets Seefeld. Foto: al

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