LAUENAU (al). Die Siedlergemeinschaft Lauenau muss eine Mitgliederversammlung aus formalrechtlichen Gründen wiederholen. Am Dienstag, 12. April, wird um 18 Uhr über eine Satzung und über die Eintragung ins Vereinsregister beschlossen sowie ein neuer Vorstand gewählt. Anlass für die Zusammenkunft ist eine Beanstandung des Amtsgerichts Stadthagen. Dessen Vereinsregisterstelle hatte die bisherigen Unterlagen nicht anerkannt.
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Siedler müssen erneut beschließen
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