BÜCKEBURG (mh). Die Problematik ist aktueller denn je, wer zahlt für die Pflegebedürftigen Eltern? Die Deutschen werden immer älter und die Zahl der Menschen, die spezieller Pflege bedürfen, steigt zunehmend. Prognosen gehen davon aus, dass im Jahr 2030 bereits rund 3,4 Menschen pflegebedürftig sein werden – Tendenz weiter steigend. Daher hat sich auch die Sparkasse Schaumburg bei ihren in Kooperation mit dem Deutschen Forum für Erbrecht veranstalteten Schaumburger Erbrechtstagen diesem Thema angenommen. Am Donnerstag stand die Frage "Pflegebedürftige Eltern - wer zahlt?" im Mittelpunkt der zweiten Veranstaltung der Erbrechtstage.
Delia Jürgens (vo. li.), Rolf Watermann, Stephanie Zimmermann und Sven Wilkening geben Hilfe bei Fragen rund um die komplizierte Thematik der Kostenübernahme bei der Pflege.
Die von Stephanie Zimmermann (Rechtsamt des Landkreises), Delia Jürgens (Sozialamt) und Sven Wilkening (Erbrechtsforum) vermittelte Faktenfülle nötigte dem Publikum höchste Aufmerksamkeit ab. "Man hätte eine Stecknadel fallen hören können", charakterisierte Sparkassenvorstand Rolf Watermann das hochgradig konzentrierte Verhalten der Zuhörerschaft. Dies war umso mehr gefragt, da die "sehr komplizierte und anspruchvolle Materie" (Zimmermann) von allerlei Ausnahmeregelungen, individuellen Verschiedenheiten und unterschiedlichen Rechtsauffassungen mitbestimmt wird. "Sie sehen also: Es ist eine Rechnung, die sich einem nicht sofort erschließt", meinte Zimmermann bei der Vorstellung einer Beispielsbilanz. Am verständlichsten geriet der Expertenrunde die Beantwortung der Zahlungsfrage, wenn sie konkrete Fälle darbot oder dem komplexen Stoff im Frage-und-Antwort-Spiel auf den Grund ging.
Ein Fall: Eine kinderlose 80-Jährige, deren Ehemann bereits vor vielen Jahren gestorben ist, muss gesundheitsbedingt ins Pflegeheim aufgenommen werden. Sie hat eine Rente in Höhe von 1 300 Euro. Die Kosten des Pflegeheims belaufen sich unter Abzug der Leistungen der Pflegekasse auf 1 800 Euro monatlich. Das Sozialamt zahlt die Differenz in Höhe von 500 Euro. Die Seniorin hatte ihrer Nichte vor sechs Jahren ihr ganzes Vermögen übertragen. Lösung: Da die Schenkung noch keine zehn Jahre zurückliegt, steht der Seniorin gegenüber ihrer Nichte ein Schenkungsrückforderungsanspruch zu, den das Sozialamt wirksam auf sich überleiten kann. Auch der Frage nach den konkreten Kosten einer Unterbringung in einem Pflegeheim im Landkreis Schaumburg wurde nachgegangen: Durchschnittlich in der billigsten Kategorie (Doppel- oder Dreibettzimmer) in der Pflegestufe G 1 607 Euro monatlich, bei Pflegestufe I 2 120 Euro, bei Pflegestufe II 2 497 Euro, bei Pflegestufe III 2 858 Euro.
Im Anschluss an den Vortragsteil der Veranstaltung zeigte sich, dass die Referenten nicht nur eine stattliche Zahl fundierter Auskünfte gegeben sondern auch einige neue Fragestellungen hervorgerufen hatten. Jürgens, Zimmermann und Wilkening waren noch eine geraume Zeit lang gefragte Ansprechpartner in der Causa "Hege und Pflege" älterer Erziehungsberechtigter.Foto: mh