1. Brenntage für pflanzliche Abfälle

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    AUETAL (tt). In der Gemeinde Auetal dürfen aufgrund einer Allgemeinverfügung pflanzliche Abfälle am 18. und 19. März sowie am 25. und 26. März in der Zeit von 8 bis 18 Uhr verbrannt werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, insbesondere Baum- und Strauchschnitt, gestattet ist.

    Das Material darf nicht länger als 14 Tage vor dem Brenntag zusammengetragen worden sein. Durch Um- bzw. kurzfristiges Aufschichten ist sicherzustellen, dass sich keine Kleintiere im Brennmaterial befinden. Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen in Gang gesetzt werden. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann.

    Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

    Das Verbrennen sollte mit Rücksicht auf die Umwelt und die Nachbarschaft nur in Ausnahmefällen erfolgen.

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