1. Brenntag im März

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    SACHSENHAGEN (em). Am Sonnabend, dem 19. März bietet die Samtgemeinde zwischen 10 und 18 Uhr, die Möglichkeit zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt. Auch bei schlechter Witterung gibt es keinen Ausweichtermin. Die Gemeinde weist daraufhin, dass nur außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile verbrannt werden darf. Ebenso nicht gestattet ist das Verbrennen bei lang anhaltender extrem trockener Witterung, bei starkem Wind, Dunkelheit und auf moorigem Untergrund. Es sind Mindestabstände einzuhalten: 100 Meter zu bewohnten Gebäuden oder Gebäuden mit weicher Bedachung sowie Verkehrswegen, Wäldern, Hecken, entwässerten Mooren und sonstigen Einrichtungen. Zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Krankenanstalten oder Altenheimen beträgt der Abstand 300 Meter. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Im Interesse der Allgemeinheit bittet die Gemeinde dringend darum diese Regelungen einzuhalten. Die Vollzugsbeamtin wird am Brenntag stichprobenartige Kontrollen durchführen.

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