1. Bürger gründen Wählergemeinschaft

    Folge der Änderung des Wahlgesetzes / Kandidaten aus allen Gemeinden gesucht

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    LINDHORST. Am 11. September werden in Niedersachsen die kommunalen Parlamente gewählt. Im Vorfeld hat die Landesregierung in einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 10. 11. 2010 verfügt, dass Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, nur noch einen Wahlbereich bilden können. Das trifft auch für die Samtgemeinde Lindhorst zu. Der Rat der Samtgemeinde Lindhorst zählt gegenwärtig 23 Mitglieder.

    Als Konsequenz aus dieser Tatsache plant die Wählergemeinschaft (WG) Heuerßen-Kobbensen die Gründung einer Wählergemeinschaft Lindhorst (WGL) für das Wahlgebiet der Samtgemeinde Lindhorst. Die WG Heuerßen-Kobbensen ist seit 20 Jahren im Samtgemeinderat vertreten. In dieser Legislaturperiode wird das Mandat von Hans Bielefeld aus Heuerßen wahrgenommen. Ihre Stimmen erhielt die Wählergemeinschaft bisher lediglich aus dem Wahlbereich II mit den Gemeinden Beckedorf, Heuerßen und Lüdersfeld.

    Da sie bisher nur in diesem Wahlbereich II kandidiert hat, liegt bei Reduzierung auf nur einen einzigen Wahlbereich nach Aussage von Hans Bielefeld der Wunsch auf der Hand, geschlossen als Wählergemeinschaft Lindhorst für den gesamten Bereich der Samtgemeinde einschließlich Lindhorst zu kandidieren. Er ruft deshalb Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde, die an einer Gründung und gegebenenfalls einer Kandidatur bei der WGL interessiert sind, auf, sich kurzfristig unter Tel. 05725/6364 bei Heuerßens Altbürgermeister Adolf Meineke oder bei Hans Bielefeld unter 05725/6064 bzw. per E-Mail unter "h.bielefeld@kabelmail.de" zu melden. Auskünfte über die der Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) angeschlossenen parteilosen Gruppen des Landkreises können auch im Internet unter "wgs-schaumburg.de" eingeholt werden. Foto: privat

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