1. Örtliche Nacheichung von Messgeräten abgeschafft

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    AUETAL (tt). Der Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen gibt bekannt, das ab 2011 in der Gemeinde Auetal nicht mehr eine ständige Amtsstelle für die örtliche Nacheichung eingerichtet ist. Die Eichung findet zukünftig am Aufstellungsort der Messgeräte statt. Für den Eichpflichtigen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, mit ermäßigter Eichgebühr, seine eichpflichtigen Messgeräte überprüfen zu lassen. Dafür gibt es im Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen, Betriebsstelle Eichamt Hannover, Goethestr. 44, in Hannover, jeden Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr einen Annahmetag. Eichpflichtig sind Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet oder so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können. Wird eine gesetzwidrige Verwendung oder Bereithaltung eines Messgerätes festgestellt, so kann nach dem Eichgesetz über Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld festgesetzt werden. Unabhängig von dieser Bekanntmachung, ist der Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten für die rechtzeitige Eichung selbst verantwortlich. Für weitere Einzelheiten über die Eichpflicht steht das Mess- und Eichwesen Niedersachsen Betriebsstelle Eichamt Hannover, Telefon: 0511/1266-0 jederzeit zur Verfügung.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an