SACHSENHAGEN (em). Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder im Schuljahr 2012/2013 wurden für die Schulanmeldung von der Gerda-Philippsohn-Grundschule angeschrieben und in die zuständigen Kindergärten eingeladen. Die zuständige Grundschule hat die Aufgabe, die Sprachkenntnisse künftiger Lernanfänger festzustellen. Besteht bei der Anmeldung der Eindruck, ein Kind müsste bis zum Schulbeginn im nächsten Jahr noch gefördert werden, entscheidet die Schule, ob das Kind ab September 2011 am Förderunterricht teilnehmen soll. Mit Beginn des Schuljahres 2012/13 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 31. August 2012 vollendet haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst nach diesem Stichtag sechs Jahre alt werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind, man spricht dann von Kann-Kindern. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde, bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass, unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Gleichzeitig müssen die anzumeldenden Kinder mitgebracht werden, damit das Verfahren zur Sprachfeststellung durchgeführt werden kann.