OBERNKIRCHEN (em). Vom Eichamt Hannover wird aus organisatorischen Gründen ab diesem Jahr für die örtliche Nacheichung in der Stadt Obernkirchen keine Nichtständige Amtsstelle zur Einlieferung eichpflichtiger Messgeräte mehr eingerichtet. Die Eichung findet zukünftig am Aufstellort der Messgeräte statt.
Für den Eichpflichtigen besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, mit ermäßigter Eichgebühr, seine eichpflichtigen Messgeräte, überprüfen zu lassen. Dafür gibt es im Eichamt Hannover, Goethestraße 44, Hannover, jeden Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr einen Annahmetag.
Eichpflichtig sind Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet oder so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können. Wird eine gesetzwidrige Verwendung oder Bereithaltung eines Messgerätes festgestellt, so kann nach dem Eichgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld festgesetzt werden. Für die rechtzeitige Eichung von eichpflichtigen Messgeräten ist grundsätzlich der Besitzer selbst verantwortlich.
Für weitere Fragen und Einzelheiten über die Eichpflicht stehen die Mitarbeiter des Eichamtes Hannover unter 0511/12660 oder per Fax unter 0511/1266422 zur Verfügung.