APELERN (al). Der Landkreis Schaumburg trifft Vorsorge für ein mögliches "Jahrhunderthochwasser am Riesbach. Der nach statistischem Mittel errechnete Höchststand dürfte im Gebiet zwischen Klein Holtensen und der Mündung in die Rodenberger Aue vor allem Wiesen unter Wasser setzen. Landesgesetzliche Vorschriften verlangen eine Festlegung der betroffenen Gebiete. Der Landkreis will mit einer Verordnung spätestens Ende 2013 Rechnung tragen. Über die Folgen einer solchen Reglementierung informierte jetzt Mitarbeiter Bernd Hugo von der Unteren Wasserbehörde im Rahmen einer öffentlich bekannt gemachten Veranstaltung. Allerdings war die Resonanz gleich Null. Unter den wenigen Zuhörern befand sich Bürgermeister Heinrich Oppenhausen, der wiederholt Fragen stellte. Seine Erwartung, der von ihm betriebenen Beseitigung einer Engstelle des Riesbachs im Bereich der gleichnamigen Fahrbahn näher zu kommen, erfüllte sich jedoch nicht. Wie wiederholt berichtet, schlägt Oppenhausen dort eine Verbreiterung des Bachquerschnitts mit Spundwänden vor, da der Bach regelmäßig über die Ufer tritt, ohne dass dies gleich als "Jahrhundertwasser" anzusehen ist. Hugo stellte jedoch Zahlen in Aussicht, mit denen die Gemeinde ihr Verlangen weiter prüfen könnte. Zuvor hatte Hugo die rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erläutert. Die künftige Verordnung bedeute für die jeweiligen Eigentümer, dass die Flächen grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten sind. Erweiterungen bereits vorhandener baulicher Anlagen bedürften ebenso einer Ausnahme wie in der Landwirtschaft der Wechsel von bislang vorhanden Weideflächen zu Ackerland. Allerdings seien den betroffenen Gemeinden weiterhin Bebauungspläne möglich, wenn diese zum Beispiel Park- oder Festplätze ausweisen wollen oder andere Maßnahmen, die der Verbesserung des Hochwasserschutzes dienen könnten. Hugo vertrat die Auffassung, dass die Verordnung auch dem Schutz des Bauherrn diene. Dieser sollte zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen für im Keller bereits vorhandene Heizungs- oder Kühlgeräte betreiben. Entlang des Riesbachs sind als mögliche Überschwemmungsgebiete zwei Flächen zwischen Klein Holtensen und Wiersen, die lange Niederung zwischen Wiersen und dem ehemaligen Molkereigelände, die Wiesen westlich des Ritterguts der Familie von Münchhausen sowie der Mündungsbereich an der Rodenberger Aue ausgewiesen. In der Ortslage Apelern handelt es sich um eine Wiesenfläche unterhalb der ehemaligen Tankstelle.
In den Siedlungsbereichen Am Riesbach und "Auf der Wiese" wird eine Bedrohung durch Oberflächenwässer derzeit nicht gesehen, wohl aber durch ein mittelbar entstehender Anstieg des Grundwasserpegels. Die Riesbachanrainer sind nicht die einzigen Betroffenen von den Untersuchungen des Landkreises. Bereits im vergangenen Jahr war das Überschwemmungsgebiet des Schlierbachs im Bereich Feggendorf festgelegt worden. Nach dem Willen des Landes Niedersachsen könnten weitere Verfahren auch dem Pohler Bach sowie dem Salzbach gelten. Foto: al