POHLE (al). Die Verkehrsbeschilderung in der Pohler Hauptstraße dürfte demnächst den Niedersächsischen Landtag beschäftigen. Ratsherr Ralf Wilkening (SPD) hat sich an den Petitionsausschuss gewandt, weil er mit der aus seiner Sicht schleppenden Bearbeitung seiner Anfragen im niedersächsischen Verkehrsministerium nicht einverstanden ist. In seiner Eingabe äußert er die Vermutung, dass die "Ministerialbürokratie" eine fällige Entscheidung "aussitzen" wolle. Nachdem Wilkening in öffentlicher Ratssitzung sich bereits erfolglos gegen Entscheidungen des Landkreises Schaumburg gewehrt hatte, wandte er sich zunächst an die Kommunalaufsicht im Innenministerium, um gegen die aus seiner Sicht rechtswidrige Beschilderung vorzugehen. Er moniert das auch für alle Anlieger geltende absolute Durchfahrtverbot an der gegenwärtigen Baustelle: Als Anlieger sei er deshalb gezwungen, "täglich mehrmals gegen Verkehrsregeln zu verstoßen", wenn er zu seinem Grundstück wolle. Mehr noch aber wehrt er sich gegen die für den gesamten Ort markierte Zwölf-Tonnen-Beschränkung für Lastwagen. Er ist der Meinung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei. Vielmehr müssten die schutzwürdigen Interessen der Einwohner gegenüber dem generellen Durchfahrtverbot abzuwägen sein. Will heißen: Wenn auch die Erfordernisse für den Fernverkehr gelten müssen, dürfte davon der reine Lieferverkehr nicht betroffen werden. Ein Zusatzzeichen müsste diesem die Zufahrt erlauben. Momentan aber gilt eine Ausnahme nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge eine Ausnahme: Die Beschilderung verbietet dem Lieferverkehr die Zufahrt in weite Teile des Dorfes.
Wilkening schrieb per Mail diesen Brief am 6. Dezember 2010. Erst nach der nach eigenen Angaben "dritten Erinnerung" am 17. Dezember erhielt er die Mitteilung, dass sein Schreiben an das Verkehrsministerium weitergeleitet worden sei. Der Ratsherr stand mit seiner Anfrage inzwischen nicht mehr allein. Auch Anlieger Erwin Wehrmann hatte sich schriftlich an die hannoverschen Behörden gewandt.
Am 18. Januar erfuhr Wilkening, dass seine Eingabe nicht dem jetzt zuständigen Ministerium vorliege. Er wiederholte umgehend sein Anliegen und erfuhr von einer Ministeriumssprecherin, dass "die Bearbeitung recht sorgfältig erfolgen werde und daher einige Zeit in Anspruch" nehme. Am 3. Februar brachte sich Wilkening erneut schriftlich in Erinnerung. Als bis zum 10. Februar noch immer keine Reaktion erfolgte, wandte er sich direkt an Minister Jörg Bode und legte gleichzeitig den kompletten Vorgang dem Petitionsauschuss vor. "Der akzeptable Zeithorizont", schreibt der hauptberuflich in einer Kommunalverwaltung ebenfalls mit der Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden befasste Kommunalpolitiker, "ist in diesem Fall längst überschritten". Nun wartet er gespannt auf die fälligen Antworten. Foto: al