1. Bibel der Kommunalpolitiker wird zugeklappt

    Sozialdemokraten diskutieren das neue Kommunalverfassungsgesetz / Fachausschüsse können künftig Entscheidungen treffen

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    LANDKREIS (hb/m). Nach über 56 Jahren Bestand und 66 Änderungen hat die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) ausgedient. Die sogenannte "Bibel" der niedersächsischen Kommunalpolitik geht zusammen mit der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) aus dem Jahr 1958 im neuen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf. Hintergrund der Neufassung ist eine Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP aus dem Jahr 2008. Angestrebt wurden unter anderem eine Reduzierung von Gesetzen sowie die Förderung des Ehrenamts in der Kommunalpolitik.

    Auf einer Sitzung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) Schaumburg in Stadthagen hat Auetals Bürgermeister Thomas Priemer die wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgestellt und mit Kommunalpolitikern der SPD aus dem gesamten Landkreis diskutiert. Eigentlich, so Priemer, habe keiner ein neues Kommunalgesetzbuch gewollt. "NGO und NLO haben sich bewährt; und mit der Auslegung der Normen durch die Rechtsprechung war alles geklärt", erläuterte Priemer.

    Der Rat als Hauptorgan heißt zukünftig Vertretung; Kreis-, Samtgemeinde- und Verwaltungsausschuss werden zum Hauptausschuss. Die Ratsmitglieder sind mit dem 1. November, wenn das neue NKomVG in Kraft tritt, dann Abgeordnete.

    Neu ist auch, dass abschließende Entscheidungen schon in Fachausschüssen getroffen werden können und dass auch der Hauptverwaltungsbeamte nicht Ratsvorsitzender werden kann. Die Bürgermeister Bernd Hellmann (Stadthagen) und Oliver Schäfer (Obernkirchen) können gut verstehen, dass ein Bürgermeister nicht gleichzeitig Ratsvorsitzender sein muss. Wichtig ist, dass mit Sachbeiträgen in die Diskussionen eingegriffen werden kann. Hellmann: "Aber dafür braucht man kein neues Gesetz!" Auch die Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten muss neu geregelt werden. Es wird eine Landeskommission eingerichtet, die Rahmenrichtlinien vorgeben soll.

    Die Ortsräte werden dadurch "gestärkt", dass sie Straßen und Plätze in ihrem Ort selbständig benennen dürfen. "Das haben wir bisher auch schon gedurft", verdeutlicht Horst Schwarze, Ortsbürgermeister von Evesen, die Praxis in der Stadt Bückeburg. Außerdem, so der stellvertretende Bürgermeister von Bückeburg, seien doch einige Ortsratsmitglieder zugleich auch Mitglied im Stadtrat.

    Einige Zuhörer kritisierten, dass zehn Monate vor einer Kommunalwahl neue Regelungen eingeführt werden und ein über Jahrzehnte bewährtes Verfahren über den Haufen geworfen wird. "Völlig überflüssig", nennt Hellmann das neue Gesetz. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt der SGK Schaumburg ist die Abschaffung der Stichwahl. Damit kann der Bürgerwille konterkariert werden. Foto: hb/m

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