RINTELN (ste). Gert Armin Neuhäuser ist als Fraktionschef der WGS selbst kein Fan von McDonald‘s & Co., aber welche Diskussion Dieter Horn von der SPD jetzt mit seiner Forderung nach Müllentsorgung anschob, da wollte auch Neuhäuser nicht ruhig zuhören: "Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass sich nun endlich, aber erst nach Genehmigungserteilung, mein Ratskollege Dieter Horn (SPD) um den Müll des geplanten Schnellrestaurants sorgt", schreibt Neuhäuser in einer Pressemeldung. Zu Horns Forderung hat er eine klare Meinung: "Das Baurecht ist kein Tummelplatz, um gerufene Geister dann wieder in die Flasche zu zwingen!" Horn wollte McDonald‘s zum weiträumigen Einsammeln des Verpackungsmülls zwingen. "Für eine solche Nebenbestimmung, egal ob für einen Radius von 400 Metern oder einen Kilometer, gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage; das Verwaltungsgericht wird mit Sicherheit diese rechtswidrige Nebenbestimmung aufheben, wenn McDonald´s sich dagegen wehrt" so Neuhäuser. "Deswegen ist auch kein Raum für noch weitergehende, ebenfalls rechtswidrige Regelungen mit einem größeren Müllsammelradius", so Neuhäuser. Nach seiner Ansicht hätte es gute baurechtliche Gründe gegeben, die Ansiedlung an dieser Stelle zu überdenken, und zwar insbesondere das entstehende Verkehrschaos, die Geruchsemissionen für die in der Umgebung auch vorhandenen Wohnbebauung oder die drohende, weithin sichtbare Werbeanlage: "Aber McDonald‘s ohne Müll, das wird es nicht geben", so Neuhäuser weiter und: "Auch den Fettanteil der Burger kannn man nicht durch eine Nebenbestimmung zur Baugenehmigung senken, auch wenn dies unter dem Aspekt der Volksgesundheit durchaus wünschenswert wäre!"
Gert Armin Neuhäuser sieht im Baurecht keine Möglichkeit einer Auflage, den "MCes-Müll" durch die Betreiber einsammeln zu lassen.
Für Dieter Horn ist das nicht nachvollziehbar. Er wendete sich erneut in einem Schreiben an Bürgermeister Karl-Heinz Buchholz und unterstrich seine Forderung. Buchholz hatte ihm mitgeteilt, dass in der bereits erteilten - aber noch nicht rechtskräftigen - Baugenehmigung lediglich ein Umkreis von 400 Metern um das Objekt als zu reinigender Bereich gekennzeichnet wurde. Foto: ste