1. Berufliche Gymnasien informieren

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    RINTELN (em). Der klassische Weg für gute Realschüler sowie Hauptschüler zum Abitur: Am Mittwoch, dem 9. Februar informieren die Berufsbildenden Schulen Rinteln über die Beruflichen Gymnasien. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Aula der Kreishandelslehranstalt an der Dauestraße. In Rinteln sind zwei Berufliche Gymnasien mit verschiedenen Themenschwerpunkten angesiedelt: Das Berufliche Gymnasium Wirtschaft und das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales - Gesundheit/Pflege. Insbesondere Schüler allgemein bildender Gymnasien, die sich ein Jahr länger auf das Abitur vorbereiten wollen, wechseln nach der zehnten Klasse verstärkt auf die Beruflichen Gymnasien. Ein Übergang nach der neunten Klasse ist ebenfalls möglich. In den Beruflichen Gymnasien haben Schüler die Möglichkeit, nach dreijährigem Schulbesuch die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Diese berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen, alle Studiengänge können mit dem Abitur begonnen werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium ist der Erweiterte Sekundarabschluss I oder, an allgemein bildenden Gymnasien, die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Nach dem erfolgreichen Besuch der 11. Klasse, der Einführungsphase, werden Schüler in die Qualifikationsphase versetzt, dies sind die Jahrgangsstufen 12 und 13, in denen es keine weitere Versetzung gibt. Am Schluss des 13. Jahrganges melden sich alle Prüflinge zur Abiturprüfung, die in fünf Fächern abzulegen ist. Wem der ganze Weg über drei Jahre zu weit ist, der kann bei Erfüllung bestimmter Anforderungen in zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Zusammen mit einer anschließenden Berufsausbildung oder einem einjährigen Praktikum kann dann die gesamte Fachhochschulreife erworben werden.

    Das einjährige Praktikum muss mit strengen Vorgaben von der Schule vorab genehmigt werden.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an