1. Bürgerinitiative "Windkraft"

    Einwände bis zum 18. Februar einzulegen

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    RINTELN (ste). Es ist der wohl letzte Kraftakt der Bürgerinitiative gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes "Windkraft" in Deckbergen/Westendorf/Ahe. In einer Pressemitteilung schreibt Britta Rinne im Namen der Initiative, dass Einwände fristgerecht bis zum 18. Februar zu erheben sind. Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger können daher nur noch bis zu diesem Datum während der Dienststunden im Bauamt des Rathauses abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Stadtrats über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Die BI weist darauf hin, dass Betroffene diese Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen sollten. Anderenfalls droht die sogenannte Präklusion, das heißt, zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens, beispielsweise vor dem Verwaltungsgericht, gelten die Einwände dann als nicht fristgerecht erhoben und sind deswegen ausgeschlossen.

    Weiterhin weist die BI alle vom Vorranggebiet betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern darauf hin, dass außerdem die Möglichkeit besteht, sich beim Bauordnungsamt des Landkreises Schaumburg - als zuständig für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der Windenergieanlagen - kostenlos als Drittbetroffene vormerken und in den Verteiler für eventuell zu erwartende immissionsschutzrechtliche Bescheide aufnehmen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass die vorgemerkten Anwohnerinnen und Anwohner zeitgleich mit den Investoren sämtliche Bescheide des Landkreises erhalten und sofort die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung sowie die Einlegung eines Drittwiderspruchs haben.

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