LANDKREIS (ih). Zensus 2011 – Der Begriff taucht immer wieder auf. Was genau er bedeutet, weiß kaum jemand. Wer dafür aber ausgewählt wurde, muss mitmachen. Denn Bürger haben dem Staat gegenüber in diesem Falle Auskunftspflicht.
Ob über Flyer, das Internet oder persönliche bei der Erhebungsstelle des Landkreises Schaumburg: Jeder Bürger sollte sich über den Zensus 2011 informieren.
Hinter Zensus 2011 verbergen sich zwei Zählungen, die in ganz Europa stattfinden: Die Volks- sowie die Gebäude- und Wohnungszählung. Für die Volkszählung hat der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)18000 Haushalte in Schaumburg ausgewählt, in denen alle dort lebenden Personen befragt werden.
Daten zur Wohn-, Lebens- und Arbeitssituation sowie zur Ausbildung und zur rechtlichen Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft werden in der Volkszählung auf acht Seiten erfasst. Zwei weitere Seiten am Ende des Fragebogens klären noch einmal über den Zweck sowie Rechte und Pflichten auf. Die ausgewählten Bürger können entscheiden, ob sie in ihren eigenen vier Wänden befragt werden möchten oder den Fragebogen online ausfüllen wollen. Insgesamt 310 Erhebungsbeauftragte kümmern sich um die Haushaltebefragung im Landkreis Schaumburg. Neben der persönlichen Befragung werden vorhandene Verwaltungsregister genutzt.
Zuletzt wurden die Menschen und Immobilien in Deutschland vor 24 Jahren (BRD) beziehungsweise vor 30 Jahren (ehemalige DDR) gezählt. Die Daten über das Leben in Deutschland sind also alt und ungenau. Denn die aktuellen Zahlen basieren nur auf Fortschreibungen. Der LSKN wählt nach einem mathematischen Zufallsprinzip bestimmte Anschriften mit Wohnraum aus. Alle dort lebenden Personen werden befragt.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümer und Verwalter von 2000 Gebäuden im Schaumburger Land befragt. Damit soll der Wohnmarkt transparenter werden. Die Daten bilden die Grundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in den Kommunen. Zusammen mit den Bevölkerungszahlen und weiteren Merkmalen, wie zum Beispiel die Altersstruktur, lässt sich eine Entwicklung der Nachfrage nach Wohnungen vorausberechnen.
Für beide Befragungen gilt: Die ausgewählten Personen werden vorher informiert. Die Erhebungsbeuaftragten sind vom Landkreis Schaumburg geschult worden. Mit einem offiziellen Schreiben und ihrem Personalausweis können sich die Erhebungsbeauftragten vor Ort legitimieren.
Stichtag ist der 9. Mai 2011. Während die Volkszählung über dieses Datum hinaus durchgeführt wird, müssen die Befragten der Gebäude- und Wohnungszählung am 9. Mai ihre Unterlagen abgegeben haben. Damit Eigentümer oder Verwalter von großen Wohneinheiten nicht im Papier versinken, können sie die Bestandslisten elektronisch per Internet übermitteln. Dafür hat der LSKN eine gesicherte Verbindung eingerichtet. Insgesamt ist die Erhebungsstelle im Kreishaus in Stadthägen räumlich von der Kreisverwaltung getrennt, so Klaus Heimann, Pressesprecher des Landkreises. Nur die für den Zensus beauftragten Mitarbeiter haben Zutritt zu diesen Räumlichkeiten. Die Volkszählung sei ein sensibles Thema. Die Daten würden mit höchster Sorgfalt behandelt. Foto: ih