1. Steuerbescheide nur bei Veränderungen

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    RINTELN (ste). Die Stadtverwaltung verschickt in diesen Tagen die Bescheide für die Grundsteuer und die Straßenreinigung 2011. Die Grundsteuerhebesätze haben sich nicht verändert. Auch bei den Straßenreinigungsgebühren und den Winterdienstgebühren sind die Beträge des Vorjahres veranlagt worden.

    Aus Kostengründen werden nur im Falle von Veränderungen neue Bescheide zugeschickt, ansonsten gilt der bisherige Bescheid weiter. Damit konnten für Papier und Porto rund 5.000 Euro eingespart werden.

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