RINTELN (km). Feuerwerkskörper erfreuen nicht nur das Auge, sie bergen auch erhebliche Gefahren, weil sie explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Aus diesen Gründen gelten für den Verkauf feste Regeln. Die Industrie- und Handelskammer hat jetzt alle betroffenen Einzelhändler auf die Einhaltung der Bestimmungen hingewiesen - die sich in diesem Jahr zum Teil geändert haben. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 darf das ganze Jahr über an Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, erfolgen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden, und zwar nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nach neueren Bestimmungen sind geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 durch ein aufgedrucktes CE-Zeichen erkennbar. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 jedoch nur innerhalb von Geschäften. -Was sich nicht geändert hat: Wie bereits beim letzten Mal dürfen auch in diesem Jahr in der Rintelner Altstadt zu Silvester keine Raketen abgefeuert werden - eine prophylaktischen Maßnahme, um die Fachwerkhäuser vor möglichem Schaden zu schützen.