STADTHAGEN (wa). Die Stadt weist ausdrücklich daraufhin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) nur am Freitag, dem 31. Dezember sowie am Sonnabend, dem 1. Januar abgebrannt werden dürfen. Gemäß dem Sprengstoffgesetz ist das Abrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Personen die das Feuerwerk abbrennen, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Hinweise zu Silvester
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