BAD NENNDORF (ck). Der Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese weist alle Anlieger und Hinterlieger öffentlicher Straßen auf ihre Straßenreinigungspflichten hin: Die Anlieger sind bei Schneefall verpflichtet, die Gehwege und Gossen vor ihrem Grundstück in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln abzustreuen. Die Reinigung muss bis 9 Uhr morgens erfolgt sein und ist bei Bedarf im Laufe des Tages zu wiederholen. Bei Straßen ohne Gehwegen müssen die Bürger einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn Schnee-und Eisfrei halten. Bei Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht werden Bußgelder verhängt.
Zudem darf der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr durch die abgetragenen Schneemassen nicht behindert werden. Das Ablagern von Schnee und Eis ist auf den Straßen, Gehwegen, Omnibushaltestellen, Durchgängen der Überwege, Hydranten und Kanalschächten verboten. Die Schneemassen können auf vorhandenen Grünstreifen gelagert werden.