BAD NENNDORF (em). Die Stadt Bad Nenndorf führt für das Gewerbegebiet "Bückethaler Landwehr" derzeit drei Bebauungsplanverfahren durch. Für den Bereich des dort ansässigen Einrichtungshauses soll durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 49 "Bückethaler Landwehr" zunächst die Baugrenze im Bereich des jetzigen Parkplatzes erweitert werden um die Möglichkeit zu schaffen, das Aktionszelt durch eine Leichtbauhalle zu ersetzen. In einem zweiten Schritt soll durch den Bebauungsplan Nummer 85 "Bückethaler Straße" die höchstzulässige Verkaufsfläche des Möbelhauses um 10.000 m² erweitert werden. Außerdem ist beabsichtigt, das Kernsortiment um einige Warengruppen aus dem bisherigen Randsortiment zu erweitern.
Der Bebauungsplan Nummer 83 "Am Buchenhain" betrifft das Grundstück an der B 65 zwischen dem Baumarkt und der Buchengruppe. Hier ist beabsichtigt, je zur Hälfte ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und ein Gewerbegebiet auszuweisen. In dem Sondergebiet sollen ein Technikmarkt mit bis zu 1.950 m², ein Sportartikel-Fachmarkt mit höchstens 950 m² und ein Fachmarkt für Tiernahrung und –zubehör mit maximal 750 m² Verkaufsfläche zugelassen werden. In dem Gewerbegebiet sollen Lebensmitteleinzelhandel und Vergnügungsstätten außer Spiel- und Automatenhallen ausgeschlossen werden.