1. Kreis berät über Vorrangflächen für Windenergieanlagen

    Britta Rinne mahnt zur Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben / Westendorf keine Alternative

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    RINTELN (ste). Zu den bevorstehenden Beratungen im Kreistag zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen auf dem Rintelner Stadtgebiet, teilte die BI gegen Windkraftanlagen in Westendorf in einer Pressemeldung mit, dass der Standort Westendorf nach wie vor für sie keine Alternative ist. "Wenn, wie am Standort Westendorf, durch die vorhandene Bebauung der Umgebung (beispielsweise die Schaumburg und Gut Echtringhausen) bei der Ausweisung einer Vorrangfläche auch Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind, so hilft zum Schutz dieses öffentlichen Belangs verständlicherweise nur eine Höhenbegrenzung", heißt es dazu in der Meldung. Eine Höhenbegrenzung sei wegen dieser Besonderheit im vorliegenden Fall daher auch weiterhin rechtlich zulässig. Und die Bürgerinitiative mutmaßt: "Sollte der Standort Westendorf erneut zur Diskussion gestellt werden, so würde der Rat der Stadt Rinteln einen rechtswidrigen Ratsbeschluss fassen, sofern hier eine Ausweisung ohne die vom Landesamt für Denkmalpflege bereits im Jahre 2003 zwingend vorgegebene Höhenbegrenzung auf 100 Meter beschlossen werden würde." Und die BI hat sich dazu auch rechtlich informiert: "Dazu hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits mehrfach entschieden, dass die ausschließliche Fachkompetenz zur Bewertung der Belange des Denkmalschutzes ausschließlich bei der zuständigen Fachbehörde, dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, liegt."

    Während Frau Rinne "...aus gut unterrichteten Kreisen" in der Stadtverwaltung bekannt ist, dass dem Rechtsamt der Stadt Rinteln bereits seit September eine unbeantwortete Anfrage des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, der obersten Denkmalschutz- und Fachaufsichtsbehörde über die Stadt Rinteln, zur Wahrung der Belange des Denkmalschutzes am Standort Westendorf vorliegt, weiß Rintelns Erster Stadtrat Jörg Schröder, dass der Denkmalschutz derzeit nicht auf der Agenda der Verwaltung steht: "Noch hat der Rat eine Entscheidung für Goldbeck als Vorranggebiet getroffen!" Somit sei eine denkmalschutzrechtliche Bewertung eines möglichen Vorranggebietes in Westendorf derzeit nicht angesagt. Doch selbst wenn - was offensichtlich ist - Goldbeck aus avifaunistischen Gründen auch nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wird und dann Westendorf wieder an Aktualität gewinnt, gibt es immer noch ein Verwaltungsgerichtsurteil, dass bei 100-Meter-Windkraftanlagen aufgrund der Vorbelastungen des Gebietes keine Auswirkungen auf den Denkmalschutz für die Schaumburg sieht. "Das mag sich auch bei 50 Meter höheren Windrädern nicht gravierend ändern", vermutet Schröder. Dazu hat Britta Rinne eine andere Auffassung: "Der Standort Westendorf wäre keine Alternative. Die Stadt Rinteln liefe bei einer Ausweisung dieses Standortes ohne die denkmalfachlich zwingend vorgegebene Begrenzung auf 100 Meter Gefahr, eine Weisung der Aufsichtsbehörde zu erhalten. Eine solche weitere Blamage sollten die Stadträte ihrer Stadtverwaltung durch einen richtigen und vor allem fachkundigen Beschluss ersparen", fordert sie.

    Foto: ste

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