1. Kein Ende im Verkehrszeichen-Streit

    Ratsherr rügt "rechtswidrige Beschilderung" / Landkreis: Kein Handlungsbedarf

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    POHLE (al). Der Streit um die Tonnenbeschränkung für Lastwagen auf der Pohler Hauptstraße geht in eine neue Runde. In der jüngsten Ratssitzung zweifelte Ralf Wilkening (SPD) die Rechtmäßigkeit der Beschilderung an und forderte die Verwaltung auf, dies dem Landkreis Schaumburg vorzutragen. Unterdessen hat die niedersächsische Straßenbaubehörde Vermessungsarbeiten entlang der Ortsdurchfahrt angekündigt. Sie dienen offenbar einem Planungsauftrag für einen möglichen Ausbau.

    Kein Ende im Pohler Schilderstreit: Im Rat wird die Tonnenbegrenzung als "rechtswidrig" gerügt; der Landkreis lehnt Maßnahmen ab.

    "Eine überdimensionierte Beschilderung", geißelte Wilkening die Zwölf-Tonnen-Grenze, für die es Ausnahmen nur zugunsten der Landwirtschaft gebe. Damit sei der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" nicht bedacht worden: "Dem Landkreis ging es nur um eine bequeme Regelung, die Lkw-Fahrer abschrecken soll." Der Einwand von Bürgermeister Jörg Hupe, ein Zusatzschild "Anlieger frei" würde alles aufweichen, ließ Wilkening nicht gelten: "Die kontrollieren sowieso nicht." Im übrigen sei es ein Unding, dass Anlieferer für eine Ausnahmegenehmigung sogar eine Gebühr bezahlen müssten. Das wäre für sich schon eine weitere rechtswidrige Handlung. Wilkening forderte deshalb die Verwaltung auf, beim Landkreis die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands einzufordern oder um eine Begründung zur Rechtmäßigkeit zu bitten: "Liege ich falsch, gebe ich das gern zu", betonte der Kommunalbeamte, "ich habe meine Meinung ja nicht aus dem Ärmel geschüttelt, sondern mich schlau gemacht". In der Fragestunde der Zuhörer meldete sich zum gleichen Thema Heinrich Schaper zu Wort. Der Pohler, der auch Vorsitzender des CDU-Amtsverbands Rodenberg ist, hatte mit weiteren Bürgern an einer Anhörugn im Kreishaus teilgenommen. Nach seiner Auskunft sei der Landkreis "einmütig aufgefordert worden, dass die Beschilderung optimiert wird". Der Landkreis sei "in der Pflicht, zeitnah die rechtliche Situation zu prüfen und eine schriftliche Mitteilung herauszugeben".

    In der Kreisverwaltung aber denkt man offenbar nicht daran, am gegenwärtigen Zustand etwas zu verändern. Auf SW-Anfrage erklärte Sprecherin Ursula Müller-Krahtz, dass "eine zusätzliche Beschilderung nicht zu erwarten" sei. Vor allem die immer wieder gestellte Forderung, die Zwölf-Tonnen-Begrenzung erst ab Ortsende gelten zu lassen, könne nicht erfüllt werden. Dann müsse dem Verkehr dort eine Wendemöglichkeit eingeräumt werden.

    Auch werde der Landkreis, der einen Vermerk über das Gespräch zwischen Behörden und Bürgern erstellt habe, keinen weiteren schriftlichen Bescheid erteilen. Müller-Krahtz verwies auf die Möglichkeit für den Lieferverkehr, Ausnahmegenehmigungen einzuholen. Diese würden "von Amts wegen gebührenfrei erteilt".

    Unerdessen keimt im Pohler Rat die Hoffnung, dass mit der Ankündigung von Vermessungsarbeiten sich in Sachen Straßenausbau etwas anbahnen könnte. Rainer Helbig (SPD), der selbst beruflich in der Straßenbauverwaltung tätig ist, wusste von einem "bereits erteilten Planungsauftrag". Er riet auch dazu, den aktuellen Antrag zweier Grundstückseigentümer, die einen ein Meter breiten Streifen im Seitenraum am westlichen Ortsausgang erwerben wollen, zunächst zu vertagen. "Wir dürfen jetzt keine Fakten schaffen", verlangte er, weil "da oben ohnehin alles so eng ist". Dazu nickte auch Eberhard Hasler für die CDU: "Wir wissen ja alle nicht, wie das weitergeht." Deshalb folgte der Rat dem Vorschlag von Bürgermeister Hupe: "Die Anlieger sollen nach dem Straßenbau den Antrag erneut stellen." Foto: al

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