1. Einen Plan haben

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    STADTHAGEN (nb). Ein Flächennutzungsplan dient als Vorlage zur Erstellung eines konkreten Bebauungsplans. Der Entwurf wird mit Begründung und Umweltbericht öffentlich ausgelegt. Bürger haben das Recht, den Flächennutzungsplan ihrer Stadt einzusehen. Im Zuge der ersten Verfahrensstufe wurde er Stadthägern und beteiligten Behörden bereits vorgelegt, um eine frühzeitige Beteiligung zu ermöglichen. Laut Hegemann wurde diese Möglichkeit kaum genutzt. Lediglich ein Bürger und sieben Behörden hätten zu einzelnen Punkten und Vorhaben Stellung genommen.

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