1. Reinigungspflichten nachkommen

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    BAD NENNDORF (tw). Mit Beginn der kalten Jahreszeit erinnert Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese alle Anlieger und Hinterlieger öffentlicher Straßen an ihre Straßenreinigungspflichten. Die Anlieger sind verpflichtet die Gehwege vom Laub der Bäume zu befreien und das Laub Ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Schneefall sind die Anlieger verpflichtet Gehwege und Gossen vor ihrem Grundstück in einer Breite von 1.50 Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln (ausgenommen reine Salze) abzustreuen Die Reinigung muss bis 9 Uhr erfolgt sein und ist bei Bedarf im Laufe des Tages zu wiederholen. Bei Straßen ohne Gehwege ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn Schnee- und Eisfrei zu halten. Bei Verstößen gegen die Räum und Streupflicht können Bußgelder verhängt werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Ausgabe von Streumaterialien durch den Bauhof der Samtgemeinde Nenndorf an die Bürger nicht mehr stattfindet. Das Streugut, welches sich in den bereitgestellten Streukisten befindet, dient nicht zur Entnahme durch und für die privaten Haushalte. Die Streukisten sind an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt und sollen die Verkehrsteilnehmer in die Lage versetzen, bei einem eintreffenden Erfordernis, sich mit Hilfe des Streugutes in diesen Bereichen eigenständig zu helfen.

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