1. Eigentümer erhalten jetzt Unterstützung

    Bauförderung im städtebaulichem Denkmalschutz

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    RINTELN (ste). "Eine absolute Ausnahme ist es, dass eine Stadt zum zweiten mal in das Programm der städtebaulichen Förderung für Denkmalschutz in Niedersachsen aufgenommen wird", so Dr. Frohmute Burgdorf vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familien und Gesundheit. "Aber durch die hohe Denkmaldichte und das große Interesse Rintelner Eigentümer denkmalgeschützter Häuser, gibt es für Rinteln die zweite Möglichkeit der Fördergelder", so Burgdorf weiter.

    14 Kommunen wurden in die Städtebauförderung aufgenommen und zwei Mal im Jahr findet wechselnd in den Kommunen ein Treffen der Sanierungsträger statt, um vor Ort die Maßnahmen abzustimmen und allgemeine Fragen zu diskutieren. Dabei geht es um die speziellen Fragen der Förderung, der energetischen Sanierung, dem Denkmalschutz über die Frage von Solaranlagen bis hin zu Förderfachfragen und Abbruch in Denkmalbereichen. "Nach fünf Jahren Pause knüpfen wir nahtlos wieder an das Konzept an und erstellten einen Flyer als hilfreiche Orientierung für den Bürger", so Bauamtsleiter Reinhold Koch.

    Wer Anträge stellen kann und welche Vorraussetzungen erfüllt werden kann man dem Flyer entnehmen. Eine anschauliche Karte zeigt hier, welche Bereiche förderungsfähig sind. Aber auch die Ansprechpartner der Stadt Rinteln sowie der Sanierungsträger (BauBeCon Sanierungsträger GmbH) sind im Flyer verzeichnet. Gedrittelt wird die Förderung, wie auch im ersten Programm, von Bund, Land und Gemeinde. Die Fördermittel sind weniger für öffentliche Gebäude, sondern insbesondere für private Eigentümer gedacht. "Jeder öffentliche Euro setzt sechs bis acht Euro anderer Mittel aus öffentlichen und privaten Investitionen frei und als positiver Nebeneffekt findet die Wirtschaftsförderung der heimischen Betriebe statt", so Dr. Burgdorf. "Eine gute Vorarbeit mit hochqualifizierten Anträgen sei aus Rinteln sicher und außerdem fänden ja auch mit jedem Eigentümer noch Einzelgespräche im Vorfeld statt", sagte Rolf Schütte als Abteilungsleiter der BauBeCon. "Die Richtlinien zur Förderung und die erforderlichen Kriterien sind bereits im Rat festgelegt", so Koch. Außerdem gibt es ja auch noch steuerliche Vorteile bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses (laut Einkommenssteuergesetz), das nicht selbst bewohnt wird. Das mindert noch einmal die Eigenleistung der Eigentümer der sanierten Gebäude. Damit wird nicht nur die private Nutzung der Häuser weiter gesichert, sondern auch die Allgemeinheit hat Vorteile durch die Optik der denkmalgeschützten Objekte. Im Anschluss an den Erfahrungsaustausch ging es dann zur Stadtbesichtigung, um der Theorie ein Bild zu geben.

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