RINTELN (ste). Am 15. Oktober beginnt im Stadtgebiet Rinteln die Herbstsaison für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen. Gemäß den Bestimmungen der noch bis zum 31. März 2011 gültigen Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum vom 15. bis 31. Oktober jeweils freitags und samstags zwischen 8 und 18 Uhr, verbrannt werden. Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten, sind beim Verbrennen weiterhin unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten: 25 Meter zu Gebäuden und 300 Meter zu Krankenanstalten. Im Umkreis von 1.500 Metern zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich. Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden. Zur Vermeidung von übermäßigem Smog sollten auch bei nasser und diesiger Witterung keine Feuer entzündet werden. Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste der Stadt Rinteln, unter der Telefonnummer 403124 zur Verfügung.
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Brenntage beginnen für pflanzliche Abfälle
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