BAD NENNDORF (em). Am Sonntag, dem 31. Oktober findet die Wahl des Landrates im Landkreis Schaumburg statt. In diesen Tagen erhalten die Wahlberechtigten in der Samtgemeinde Nenndorf ihre Wahlbenachrichtigung, teilt die Samtgemeinde mit. Die Benachrichtigung, an der Wahl teilnehmen zu können, erfolgt für die Landratswahl erstmalig nicht in Form einer Wahlbenachrichtigungskarte sondern als Brief im DIN A 4-Format. Ebenfalls neu sei, dass auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist, ob der Wahlraum behindertengerecht zu erreichen ist. Ist das der Fall, ist neben der Angabe des Wahlraumes ein Rollstuhlsymbol abgebildet. Sollte eine Person am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Ein Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Die Briefwahl kann aber auch persönlich oder über das Internet unter www.badnenndorf.de beantragt werden. Ein telefonisch gestellter Antrag ist rechtlich ausgeschlossen. Wahlberechtigte, die gleich im Rathaus Briefwahl machen und ihre Stimme abgeben möchten, können dies ab Montag, den 11. Oktober im Bürgerbüro des Rathauses während der Öffnungszeiten tun. Für weitere Fragen rund um die Landratswahl steht das Wahlamt der Samtgemeinde unter (05723) 704-56 zur Verfügung.
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Neues Format
Benachrichtigungen zur Wahl werden verschickt
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