RINTELN (km). Während sich viele Zeitgenossen auch im September noch auf einen anhaltend schönen Sommer freuen dürfen, sehen sich derzeit selbst die gewieftesten Meteorologen noch nicht in der Lage, die Chancen für einen "goldenen" Oktober einzuschätzen. Nur eines ist bis dato klar: Ab dem 15. Oktober gibt die Stadtverwaltung bis zum Ende des Monats wieder grünes Licht für dunkle Wolken - es dürfen wieder pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
Durch die Rauchentwicklung darf die Nachbarschaft "nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar" beeinträchtigt werden, heißt es in der städtischen Verordnung
Jeweils freitags und samstags zwischen acht und 18 Uhr ist es dann auf privatem Terrain erneut erlaubt, diverses Grünzeug zu verfeuern. Was den meisten Bürgern buchstäblich stinkt und was im Zeitalter von verschärftem Umweltschutz und kompromissloser Emissions-Beschränkungen wie ein Anachronismus erscheint, das wird allerdings von der Polizei auch regelmäßig penibel auf Legitimität überprüft - da in der jüngsten Vergangenheit immer wieder grobe Verstöße gegen die Regeln festgestellt werden mussten. Wenn am Wochenende aus den Kleingärten am Stadtrand schwarze Wolken auf die Terrassen in der Umgebung wabern, dann ist oftmals auch ohne wissenschaftliche Analyse schnell klar, dass der eine oder andere Zeitgenosse die Möglichkeit nutzt, sich diversen Mülls zu entledigen. Sogar Reste alter Reifen wurden schon in kontrollierten Feuerstellen entdeckt.
Dabei müssen sich Umweltfrevler auf empfindliche Strafen gefasst machen: Bis zu 50.000 Euro können bei gravierenden Regelverstößen gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fällig werden. Verboten ist am "Brenntag" unter anderem das "Anfeuern" der Gartenabfälle mit Brandbeschleunigern, das Verbrennen von Abfall und das Verbrennen unter übermäßiger Rauchentwicklung. Auch sind Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Flugplätzen einzuhalten, wie es in der "Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln" vom zweiten Januar 2004 heißt.
Komplett untersagt ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle bei lang anhaltender, trockener Witterung, bei starkem Wind, auf moorigem Untergrund sowie in Wasserschutzgebieten. Das Brennmaterial sollte unmittelbar vor dem Anzünden abgeklopft oder umgeschichtet werden, damit keine Tiere in den Flammen umkommen.
Beim Verbrennen sind zudem Mindestabstände einzuhalten, um das Übergreifen oder das Ausweiten des Feuers durch Flammenwirkung oder Funkenflug sicher zu verhindern. Für Gebäude werden die Abstände auf 25 Meter, für Krankenhäuser auf 300 Meter festgesetzt. Durch die Rauchentwicklung dürfen keine Verkehrsbehinderungen oder "erheblichen Belästigungen" auf benachbarten Straßen und Wegen entstehen. Auch darf die Nachbarschaft "nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar" beeinträchtigt werden. Foto: km