LANDKREIS SCHAUMBURG (ste). Durch die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) kann der ärztliche Notfall- und Bereitschaftsdienst auch in Zukunft bürgernah organisiert werden. Grundlage dafür war die Bereitschaft der niedergelassenen Ärzte, in zwei kleineren anstelle eines größeren Bezirkes den Bereitschaftsdienst sicher zu stellen.
Die Kassenärztliche Vereinigung ist gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Notfall- und Bereitschaftsdienst zu organisieren. Dies gilt für die Zeiten, in denen üblicherweise keine Sprechstunden in den Praxen stattfinden. Diese gesetzliche Verpflichtung führt dazu, dass die niedergelassenen Ärzte neben ihrer Praxistätigkeit auch für den Notfall- und Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen müssen.
Dazu Heiner Schülke, gesundheitspolitischer Sprecher des FDP-Kreisverbandes: "In Gebieten mit wenigen niedergelassenen Ärzten verteilt sich diese Pflicht zwangsläufig auf wenige Schultern. Kleine Bereitschaftsbezirke haben weniger Ärzte als große.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser Dienst an sieben Tagen in der Woche sicher zu stellen ist. Es spricht daher für das Verantwortungsbewusstsein der niedergelassenen Ärzte in unserem Bereich, dass sie für zwei kleinere Bezirke eingetreten sind anstatt für einen großen.
So bleibt die Versorgung der Patienten im Notfall bürgernah und lange Wegezeiten werden vermieden. Dies dient ganz sicher auch der Gesundheit der Menschen. Die FDP Schaumburg dankt den niedergelassenen Ärzten für ihr Engagement in dieser Sache."
Tatsächlich hatte die KVN zunächst einen Bereitschaftsbezirk für alle fünf Orte einrichten wollen. Damit wäre der Dienst möglicherweise auch etwas wirtschaftlicher geworden.
Allerdings hätte nach Ansicht des FDP-Kreisvorsitzenden, Paul-Egon Mense, darunter die ambulante Versorgung insgesamt gelitten: "Der Notfall- und Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte ist Teil der ambulanten Versorgung.
Wenn dieser Dienst zu großflächig organisiert ist, führt dies mit Sicherheit zu mehr Krankenhauseinweisungen.
Es nützt aber den Patienten und ihren Angehörigen ebenso wenig wie der Krankenversicherung, wenn Behandlungen, die ambulant durchgeführt werden können, in die stationäre Versorgung geraten. Ein bürgernah organisierter Notfall- und Bereitschaftsdienst ist daher zugleich ein Beitrag, um die Krankenversicherung von unnötigen Ausgaben zu entlasten."