OBERNKIICHEN (em). Als der Eigentümer zu seinem Wochenendhaus fuhr, staunte er nicht schlecht: Das Grundstück war komplett abgeräumt. Ein Abrissunternehmer hatte sich "im Grundstück vertan" und das Haus irrtümlich abgerissen. Auch die Außenanlagen des Grundstücks boten "ein Bild des Grauens". Das OLG Brandenburg (Urteil vom 26.05.2010 – 3 U 94/09) gestand dem gebeutelten Eigentümer Schadenersatz zu. Darauf macht jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e. V. aufmerksam. Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum: "Der beklagte Abrissunternehmer wendete gegen seine Schadenersatzpflicht ein, die Immobilie sei ohnehin wirtschaftlich wertlos und marode gewesen." Ein messbarer Schaden sei daher nicht entstanden. Gericht und Rechtsanwalt Friedbert Wittum betonen dagegen: "Es ist allein Sache des Eigentümers zu entscheiden, ob er sein Haus abreißen lässt oder nicht." Der Abrissunternehmer sei schadensersatzpflichtig, weil ihn ein Organisationsverschulden treffe. Denn er hätte sich nicht vergewissert, dass die Arbeiten tatsächlich auf dem richtigen Grundstück durchgeführt wurden. Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V. jeden Montag von 16 Uhr bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.
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Versehentlich Haus abgerissen
Haus & Grund Obernkirchen informiert
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