LANDKREIS (em). Das Seniorentaxi geht unter geänderten Bedingungen ab sofort wieder an den Start. Das freiwillige Angebot des Landkreises richtet sich an Personen mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg, die entweder 65 Jahre oder älter sind oder, ohne Altersbegrenzung einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.
Grundgedanke des Seniorentaxis: Für ältere Menschen ohne Pkw-Verfügbarkeit sowie Personen mit Behinderungen soll es die Möglichkeit geben, außerhalb der Bedienungszeiten des Busverkehrs, mobil zu bleiben.Das Angebot besteht: Montag bis Freitag von 18 Uhr bis 6 Uhr am Morgen des darauf folgenden Tages, Samstag ab 14 Uhr bis Sonntag ganztätig Sonntag bis Montag 6 Uhr am Morgen. Vom Landkreis werden kostenlos Bons an den berechtigten Personenkreis abgegeben, die jeweils einen Wert von 2,50 Euro besitzen. Sie werden beim Bezahlen der Taxifahrt wie Bargeld angerechnet. Nach den neuen Bedingungen ist die Anzahl der Bons, die jede Person erhalten kann, nunmehr auf fünf Bons pro Halbjahr beschränkt – wie auch bereits beim Fifty-Fifty-Taxi für Jugendliche. Die Gutscheine für das Seniorentaxi sind nur in Verbindung mit einer Berechtigungskarte gültig, die beantragt werden muss. Die Anträge sind ab sofort bei allen Kommunen erhältlich und können dort auch wieder abgegeben werden. Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises bzw. des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Mit dem Antrag muss eine Ausgabestelle für die Bons gewählt werden. Allerdings ist zu beachten, dass zukünftig nur noch bei dieser einen Ausgabestelle die Bons und die Berechtigungskarte zur Abholung bereitliegen. Beim Wechsel der Ausgabestelle ist ein neuer Antrag zu stellen. Bei der Nutzung der Bons sind folgende Bedingungen zu beachten: Die Gutscheine können nur in dem auf ihnen aufgedruckten Jahr eingesetzt werden Maximal die Hälfte des Fahrpreises darf mit Bons bezahlt werden. Maximal zwei Bons dürfen pro Fahrt eingesetzt werden Auf der Vorderseite der Bons sind durch den Landkreis folgende Angaben automatisch eingetragen: Nummer des Bons, Vor- und Nachname des Fahrgastes, Adresse. Auf der Rückseite ist wiederum durch den Taxifahrer einzutragen: Datum, Uhrzeit, Fahrstrecke, Kennzeichen des eingesetzten Fahrzeugs, Fahrpreis (Taxameterstand) Die Richtigkeit dieser Angaben muss der Fahrgast durch seine Unterschrift bestätigen. Die Bons werden nur in dem Umfang ausgegeben, wie das dafür bereit gestellte Budget des Landkreises reicht.