1. 900 Meter Abstand zu Baudenkmälern gefordert

    Britta Rinne fragt nach den Belangen des Gutes bei der Planung / Windkraftanlage steht in der Kritik

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    WESTENDORF (ste). In die Diskussion um das geplante Vorranggebiet für Windenergieanlagen schaltet sich nun die Regierungsdirektorin und Volljuristin Britta Rinne als Eigentümerin des denkmalgeschützten Gutes Echtringhausen ein: "Nach den bisherigen Planungen soll zu Einzelhäusern lediglich ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden. Gut Echtringhausen wird nach meinem Kenntnisstand von der Stadt offensichtlich lediglich als "Einzelhaus" betrachtet. Die Denkmalwürdigkeit der Anlage - Echtringhausen wurde bereits im Jahre 1080 erstmals in den Akten des Bischofs von Minden erwähnt - zu der unter anderem ein Wohnhaus aus der Zeit der Weserrenaissance sowie eine ehemalige gleichfallls denkmalgeschützte Wassermühle gehören - wird in den bisherigen Planungen leider nicht berücksichtigt. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich von den zuständigen Fachbehörden in Hannover beraten zu lassen. Hier wurde mir auf den Kopf zugesagt, dass zu Kulturdenkmälern in der Regel ein Abstand in der Größenordnung der sechsfachen (!) Anlagenhöhe einzuhalten sei. Dies würde für Echtringhausen ein Mindestabstand von 900 Meter bedeuten. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass es aus Sicht der Fachbehörde bei einer Bauhöhenbeschränkung für die geplanten Anlagen von 100 Meter bleibe, an den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere mit Bezug auf die Schaumburg - habe sich seit 2003 schließlich aus denkmalfachlicher Sicht nichts geändert. Damit wäre das Vorranggebiet im Wesertal in der Nachbarschaft von Echtringhausen faktisch tot und die Stadt wäre wieder bei der besagten Verhinderungsplanung angekommen, denn Räder in dieser Größenordnung sind nicht rentabel.

    Sollte es bei der bisherigen Planung bleiben und weiterhin der Versuch unternommen werden, in der Gemarkung Westendorf ein Vorranggebiet auszuweisen, so weise ich darauf hin, dass dem Eigentümer eines Kulturdenkmals durch die Auferlegung denkmalschutzrechtlicher Belastungen ein Abwehrrecht aus § 8 Satz 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz gegen erhebliche Beeinträchtigungen seines Kulturdenkmals durch ein Bauvorhaben in seiner Umgebung zugesprochen wird. Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hat mittlerweile auch das OVG Lüneburg übernommen. Dass Gut Echtringhausen als Kulturdenkmal durch die Errichtung von mindestens 150 Meter hohen Windenergieanlagen in der Gemarkung Westendorf/Deckbergen eine erhebliche Beeinträchtigung erfährt, dürfte unstreitig sein. Ich appelliere an den Stadtrat, eine verträgliche Lösung für das Problem des Vorranggebietes zu finden damit keine langwierigen Gerichtsverfahren - die für alle Beteiligten unerquicklich sein dürften - geführt werden müssen.

    Foto: privat

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