1. Landkreis will beide Demos in Bad Nenndorf verbieten

    Sicherheit ist nicht zu gewährleisten / Die Gerichte müssen entscheiden

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    BAD NENNDORF/LANDKREIS (bb).

    Der Landkreis Schaumburg hatte am Mittwoch sowohl den sogenannten Trauermarsch der Rechtsextremen als auch die von Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" und DGB organisierte Gegendemonstration in der Kurstadt verboten. Der Landkreis begründete das Verbot mit der Einschätzung der Polizei, mit den ihr zur Verfügung stehenden Kräften die Sicherheit im Umfeld der beiden Veranstaltungen am heutigen Sonnabend nicht gewährleisten zu können. Beide Seiten reichten gegen die Entscheidung einen Eilantrag ein.

    Frank Kreykenbohm, Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg und Einsatzleiter am Tag des Trauermarsches, erklärte: "Die Polizei kann mit den zur Verfügung stehenden Kräften den Auftrag nicht gewährleisten, sowohl den Schutz der beiden Versammlungen als auch den Schutz unbeteiligter Dritter sicherzustellen." Diese Einschätzung durch die Polizei, im Fachjargon "polizeilicher Notstand", bildet die Grundlage für das Verbot des sogenannten Trauermarsches und der Gegendemonstration. (In nebenstehendem Artikel weitere Einzelheiten zu Kreykenbohms Ausführungen). In einer Pressekonferenz im Kreishaus am Mittwoch in Stadthagen informierten Vertreter des Landkreises Schaumburg und der Polizei über die Hintergründe der Entscheidung.

    Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier erläuterte, dass im Vorlauf der Vorbereitungen auf die beiden Veranstaltungen in Bad Nenndorf, auch das Verbot immer wieder erwogen worden sei. Der Landkreis habe eine Abwägung zu treffen, zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner Bad Nenndorfs und der Kundgebungsteilnehmer. Aufgrund einer Zuspitzung des Lagebildes in den vergangenen Wochen, das auf ein deutlich erhöhtes Gewaltpotential hingewiesen habe, sei die Entscheidung für das Verbot für den Landkreis momentan alternativlos. Die zuständige Dezernentin Ursula Müller-Krahtz hielt noch einmal fest, dass der Landkreis bei der Entscheidung über ein Verbot nicht die mit der Kundgebung verbreiteten Inhalte zu betrachten habe, sondern die potentielle Gefährdung der Sicherheit und Ordnung ins Auge zu fassen habe. Das Verbot bleibe stets das letzte Mittel, sei Angesichts des von der Polizei prognostizierten Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen in diesem Fall unumgänglich.

    Kreykenbohm erklärte, dass die Polizei in Bad Nenndorf am Sonnabend auf jeden Fall Kräfte bereithalten werde. Schließlich gelte es, auf die gerichtliche Aufhebung eines Verbots vorbereitet zu sein. Außerdem könnten potentielle Teilnehmer einer der Kundgebungen auch trotz eines Verbotes anreisen.

    Nicht von den Verboten betroffen ist die gegen den Trauermarsch gerichtete Veranstaltung des VfL Bad Nenndorf auf dem Sportgelände, sowie der Ökumenische Gottesdienst in der Musikmuschel am Kurpark um 9 Uhr. Der VfL sagte sein Sportfest aufgrund von Sicherheitsbedenken mittlerweile jedoch ab. Noch am Mittwoch stellten sowohl die Rechtsextremen als auch die Gegendemonstranten Eilanträge beim zuständigen Verwaltungsgericht Hannover gegen die Verbote. Am Donnerstag hob das Gericht das Verbot des sogenannten Trauermarsches auf, während das gegen die Gegendemonstration bestehen blieb (Nebenstehender Bericht). Das Verfahren könnte sich durch mehrere Instanzen hinziehen, eine endgültige Entscheidung erst am heutigen Sonnabendvormittag fallen. Foto: bb

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