BAD NENNDORF/LANDKREIS (bb).
Am Mittwoch hat der Landkreis Schaumburg sowohl den sogenannten Trauermarsch der Rechtsextremen als auch die vom Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" und DGB organisierte Gegendemonstration verboten. Am Donnerstagnachmittag kippte das Verwaltungsgericht Hannover diese Entscheidung. Die Rechtsextremen dürfen marschieren, die Gegendemonstranten nicht.
In einer Pressemeldung begründet das Gericht die Entscheidung. Grundsätzlich folgt die Kammer der Einschätzung des "polizeilichen Notstandes". Die Mobilisierung sowohl im links- als auch rechtsextremen Spektrum habe zugenommen. Unter diesen Umständen sei der von der Polizei angemeldete Bedarf nach fünf zusätzlichen Hundertschaften nachvollziehbar. Weil diese nicht verfügbar seien, könne die Sicherheit beider Veranstaltungen nicht gewährleistet werden.
Dies bedeute jedoch nicht, dass beide Kundgebungen verboten werden müssten. Die vorhandenen Kräfte seien ausreichend, um eine Veranstaltung zu beherrschen. Die Entscheidung, welche Kundgebung verboten werde, müsse gegen den DGB fallen. Die Rechten hätten ihre Veranstaltung zuerst angemeldet, profitieren so vom "Erstanmeldeprivileg". Außerdem prognostiziere die Polizeidirektion Göttingen ein deutlich höheres Gewaltpotential aus dem linksextremen Spektrum (400 - 500) als aus dem rechtsextremen (rund 250).
Nebenstehende Artikel schildern die Stellungnahmen von Vertretern des Landkreises Schaumburg und der Polizei auf einer Pressekonferenz am Mittwoch, in der diese das ursprünglich vom Landkreis ausgesprochene Verbot für beide Veranstaltungen begründen.