BAD NENNDORF (em). "Die Bescheide an die jeweiligen Versammlungsleiter sind verschickt”, so die Dezernentin beim Landkreis Schaumburg, Ursula Müller-Krahtz zum Sachstand hinsichtlich der Demonstrationen am zweiten Augustwochenende in Bad Nenndorf. Beim Landkreis Schaumburg sind für den 13. und 14. August vier Anmeldungen eingegangen, mit denen verschiedene versammlungsrechtliche Aktionen angekündigt werden. Gegen den sogenanntenTrauermarsch mit Teilnehmern des rechtsextremistischen Spektrums am Sonnabend haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der VFL Bad Nenndorf sowie das Bürgerbüro Rodenberg entsprechende Gegenveranstaltungen angemeldet. Am Freitag findet, wie im Vorjahr, eine Straßenmalaktion an der Bahnhofstraße statt, die ebenfalls durch den DGB angemeldet wurde und der sich viele andere Organisationen und Gruppierungen anschließen wollen. "Für ein Verbot des Trauermarsches fehlen die Voraussetzungen”, so Müller-Krahtz. Für den erneut angemeldeten Marsch zum Wincklerbad und für die Gegenveranstaltung gelten gleichermaßen strenge Auflagen. "Wir wollen damit den Schutz der Versammlungen sicherstellen und einen möglichst reibungslosen Veranstaltungsablauf gewährleisten”, so Frank Kreykenbohm, Polizeiinspektionsleiter und Gesamteinsatzleiter. Auf der Grundlage der Einsatzkonzepte der vergangenen Jahre bereitet sich die Polizei intensiv auf den bevorstehenden Einsatz vor. Aufgrund der Aufklärungsergebnisse rechnen Polizei und Versammlungsbehörde mit höheren Teilnehmerzahlen als 2009 und damit auch mit einem erhöhten Konfliktpotential. "Vor diesem Hintergrund werden wir jegliche Konfrontation zwischen rivalisierenden Gruppen unterbinden und konsequent gegen Straftäter und Störer vorgehen”, so der Gesamteinsatzleiter. Durch umfangreiche Kontrollen, insbesondere im Vorfeld der Veranstaltungen sollen potentielle Gewalttäter frühzeitig erkannt werden, um sie gleich von der Teilnahme auszuschließen. Ein besonderes Augenmerk werden die Polizeibeamten dabei auch auf verbotene oder gefährliche Gegenstände legen. "Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion über die Zulässigkeit von Blockaden zur Verhinderung von rechtsextremistischen Aufmärschen kann ich nur zur Zurückhaltung auffordern. Blockaden mit dem Ziel der Verhinderung von anderen versammlungsrechtlichen Aktionen sind Straftaten, die die Polizei verfolgen muss und verfolgen wird. Da gibt es keinen Ermessenspielraum”, so der Einsatzleiter abschließend.
-
Polizei wünscht sich reibungslosen Ablauf
Schutz friedlicher Versammlungen / Konsequent gegen Straftäter und Störer
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum