BAD NENNDORF (bb). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will gerichtlich gegen die Auflagen vorgehen, welche ihm die Genehmigungsbehörde für die von ihm organisierte Demonstration gegen den sogenannten Trauermarsch von Rechtsradikalen in Bad Nenndorf auferlegt. Das Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" und sein Mitglied DGB betonen, dass die Bestimmungen gegenüber dem Vorjahr verschärft worden seien. "Bad Nenndorf ist an diesem Tag weder eine freie noch eine ungeteilte Stadt. Das ist doch eine unzumutbare Situation, die wir den Neonazis zu verdanken haben", erklärte Jürgen Uebel vom Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt". Gemeinsam mit DGB-Sekretär Steffen Holz und weiteren Vertretern des Bündnisses informierte Uebel über die geplanten Demonstrationen gegen den Marsch der Rechtsextremen. Holz, Versammlungsleiter der Gegendemonstration für den offiziellen Anmelder DGB erläuterte, dass der DGB beim Verwaltungsgericht Hannover gegen die Auflagen klagen werde, die der Landkreis als zuständige Behörde festgelegt hat.
Die Kritik richtet sich gegen die Streckenführung der Gegendemonstranten, gegen die Auflagen für die Ordner und weitere Punkte. Ursprünglich hatte das Bündnis geplant, dass die Gegendemonstranten ihren Zug mit einem Besuch des vom VfL Bad Nenndorf organisierten Sportfestes beenden. Der VfL, ebenfalls Mitglied des Bündnisses, richtet auf seinem Gelände ein Fest als Aktion gegen den sogenannten Trauermarsch der Rechtsextremen aus. Um dorthin zu gelangen, müsste der Zug der Gegendemonstranten die Bahnhofstraße überqueren, oder einen deutlichen Umweg in Kauf nehmen. Polizei und Landkreis sind jedoch bestrebt, beide Demonstrationszüge stets durch einen großen Sicherheitsabstand voneinander getrennt zu halten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern. Deshalb sehen die Auflagen vor, dass die Gegendemonstranten nur etwa bis zum Thermalbad gehen dürfen. Eine Querung der Bahnhofstraße werde auch deshalb verboten, um Sitzblockaden zu verhindern, erklärten Holz und Uebel. Das Bündnis strebe jedoch einen rein friedlichen Protest an, die Konfrontation mit der Polizei werde in keiner Weise gesucht. Die Klage wird sich also gegen die Streckenführung richten, hinzu kommen weitere Punkte. So seien die Melde-Auflagen für die Ordner des DGB gegenüber dem Vorjahr verschärft worden, berichtete Holz. Weiterhin seien die Auflagen aus dem Bereich Uniformierungsverbot deutlich ausgeweitet worden. Der DGB solle dafür sorgen, dass Zusammengehen von Gruppen in dunkler "suggestiv bedrohlich und militant wirkender Kleidung" zu vermeiden. Ziel sei es, "schwarze Blöcke" nicht entstehen zu lassen. Die Erwartung der Behörde, den Demonstranten auf diese Weise eine Marschordnung vorzugeben, sei kaum praktikabel, erklärte Holz. Der VfL erhielt für sein Sportfest ebenfalls eine Reihe von Auflagen. Er darf für das Fest etwa nur das Sportplatzgelände, nicht etwa die Rasenfläche vor der Sporthalle nutzen.Foto: bb