NIEDERNWÖHREN (jl). Über "Rating" und Lohnnebenkosten haben sich Mitglieder des Handel- und Gewerbevereins (HGV) der Samtgemeinde Niedernwöhren in der Sparkassenfiliale Meerbeck informiert. Einblicke in das Thema "Rating - Einfluss auf den Zinssatz bei Kreditaufnahme" verschaffte Torsten Schmidt, Firmenkundenberater der Sparkasse Schaumburg. Der Begriff "Rating" stehe für einen Vorgang zur Beurteilung der Bonität eins Unternehmens. Im Zuge dessen werden "Rating-Noten" von 1 bis 17 vergeben, die sich an Faktoren wie Unternehmensführung, Ertrags- und Vermögenslage sowie Markt- und Produkteinschätzung orientieren. Diese Note übe einen großen Einfluss auf die Zinsvergabe und den Zinssatz aus. "Der Zinsaufschlag bei der Note 15 im Vergleich zur Note 1 beträgt vier bis fünf Prozent", betonte der Firmenkundenberater. Die "Rating-Note" lasse sich positiv beeinflussen, indem das Konto nicht über die Kreditlinie hinaus überzogen werde und es zu keinen Pfändungen komme. Als wichtigsten Aspekt erachte Schmidt aber den "rechtzeitigen Kontakt mit dem Kundenberater", um Probleme zu besprechen und eventuell die Liquidität zu verbessern. Das "Rating" habe zwar einen hohen Einfluss auf den Kreditzins, andere Faktoren wie die Kredithöhe, die Laufzeit und die Orientierung am Kapitalmarktzins spielen aber auch eine wichtige Rolle.
Firmenkundenberater Torsten Schmidt erklärt das "Rating" und dessen Einflüsse auf Kredite.
Über Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge referierte René Rose von der VGH Hameln. Das "Umswitchen" der Vermögenswirksamen Leistungen in Beiträge einer betrieblichen Altersvorsorge bringe nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für das Unternehmen Vorteile. Der Mitarbeiter verzichte heute auf einen Teil seines Gehalts und schaffe sich so seine laufende Rente. Diese Sparrate sei frei von der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben. Die klassische Anlageform von bis zu 40 Euro vermögenswirksamer Leistung führe hingegen zu einem höheren Bruttoeinkommen und damit auch zu höheren Abgabeleistungen. "Bei gleichen Einkünften kommt es zu einer höheren Sparleistung", fasste Rose zusammen. Darüberhinaus stehe der Arbeitgeber in der Pflicht, seine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung zu informieren. Foto: jl