1. Feuerwehr-Führerscheine gibt es nur noch auf Antrag und nach einer Prüfung

    Friedrich Steinmeyer erfüllt alle Voraussetzungen für die Einweisung

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    AUETAL (tt). Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind, können auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen erhalten. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrberechtigung ist allerdings eine Einweisung sowie eine Überprüfungsfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer (praktische Prüfung). Die Einweisung darf laut einer Verordnung der Landesregierung nur von einer Person durchgeführt werden, die ebenfalls der Feuerwehr angehört, das 30. Lebensjahr überschritten hat, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist und zum Zeitpunkt der Durchführung der Einweisung mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister belastet ist. Die Gemeinde Auetal ist in der glücklichen Lage, mit Friedrich Steinmeyer, dem stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Antendorf, einen geeigneten Kandidaten gefunden zu haben, der diesen Anforderungen entspricht. "Friedrich Steinmeyer ist ausgebildeter Fahrlehrer und auch bereit, die Einweisung entsprechend der Verordnung vorzunehmen", so Auetals Bürgermeister Thomas Priemer vor der Abstimmung im Rat der Gemeinde, die danach einstimmig zugunsten des Kandidaten ausfiel. Foto: tt

    Fahrlehrer Friedrich Steinmeyer wird die Einweisung und Prüfung zur Fahrerlaubnis von Feuerwehrfahrzeugen vornehmen.

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