BAD NENNDORF (pd). Mit den gepflasterten Straßen in der Kurstadt gibt es zunehmend Probleme. Nachdem die Schäden im Einfahrtsbereich zum Gewerbegebiet Bückethaler Landwehr für rund 70 000 Euro behoben worden sind, droht neues Ungemach. Ein Gutachter beschäftigte sich jetzt mit Schäden in der Doudevillestraße und in der Kramerstraße. Hier müssen zumindest Teilbereiche saniert werden. In einer Sitzung des Bauausschusses gab ein Fachmann Auskunft über seine Untersuchungen der maroden Flächen.
Diplom-Ingenieur Heinz Bogon rückte gleich zu Beginn seine Ausführungen mit bitteren Wahrheiten heraus. Die Stadt stehe auf "bindigem Löslehm", einem denkbar schlechtem Untergrund für Pflastersteine. Nach noch nicht einmal 15 Jahren würden jetzt in den besagten Straßenzügen Schäden auftreten, die auf den schlechten Grund zurückzuführen seien. Zu schmale Fugen und eine Verlegetechnik in Längstechnik seien außerdem auffällige Zeichen einer mangelhaften Ausführung. Aber auch die Tragschicht sei nicht optimal gewählt worden. Die Wahl der falschen Körnung habe dazu geführt, dass die Steine mit den Jahren auf einer zu lockeren Tragschicht liegen würden. Wasser könne nicht absickern und die tragenden Schichten würden ausgespült werden.
Der Vorschlag des Experten: Das Pflaster müsse komplett aufgenommen werden und die Straße solle dann asphaltiert werden. Das sei die langlebigste, aber auch die teuerste Lösung. Ein Kompromiss wäre, nur in Teilschichten die kritischen Unterbauten auszutauschen. Auch bei dieser Variante sah Bogon die Möglichkeit, dass die Fahrbahndecken danach noch lange Jahre halten könnten.
Frank Steen von der Wählergemeinschaft Nenndorf (WGN) prangerte den "Pflasterwahn" in Bad Nenndorf an. Die Bürger wollten funktionierende, ruhige und haltbare Straßen". Eine Sanierung in Teilbereichen wäre nur "Flickwerk". Welche Kosten bei welcher Sanierungsvariante nun tatsächlich auf die Stadt zukommen, konnte Bogon nicht beantworten. Die Ratsvertreter beauftragten den Fachmann damit, genaue Berechnungen anzustellen und diese in einer späteren Sitzung vorzulegen. Wenig Hoffnung machte der Gutachter der Politik, dass so viele Jahre nach Abnahme der Arbeiten an die damals beauftragten Firmen noch Regressansprüche durchgesetzt werden könnten. Auch, weil die nach heutigem Stand nachweisbaren "Fehler" in der Ausführung damals noch regelkonform gewesen seien.