RINTELN (km). Verkehrszeichen sind bisweilen ebenso unglücklich konzipiert wie diverse -regeln formuliert sind. Wer etwa in eine "Spielstraße" fährt - wie im südlichen Bereich der Stettiner Straße in der Nordstadt - der mag im ersten Moment verwirrt sein: Dort wo der verkehrsberuhigte Bereich beginnt, sichtbar durch das große blaue Schild, wird gleichzeitig die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Wer die Zone dann nach etwa 15 Sekunden wieder verlässt, sieht, dass das Tempo-Limit jetzt wieder greift: 30 Stundenkilometer sind erlaubt. Jetzt mögen die meisten Autofahrer endlich ihren Aha-Effekt haben: Das Aufheben der Begrenzung bedeutet nicht, dass man jetzt wieder Gas geben darf, sondern im Gegenteil: In der Spielstraße ist ja bekanntlich Schritt-Tempo angesagt. In der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung ist der eher umgangsprachliche Begriff "Spielstraße" übrigens gar nicht erwähnt, weil derartige Pendants tatsächlich für jeglichen Verkehr gesperrt sind - auch für Anlieger. Echte "Spielstraßen" gibt es deshalb nur selten, in den meisten Fällen sind damit verkehrsberuhigte Zonen gemeint. Was indessen in dem beschriebenen Fall aus der Nordstadt nur auf den ersten Blick paradox erscheint, das ist an etlichen anderen Orten tatsächlich nicht nachvollziehbar. Nur eines von vielen Beispielen: Wer auf der B 83 von Deckbergen nach Westendorf fährt, der muss im Bereich des Sportplatzes sein Tempo auf maximal 70 reduzieren. Im abschüssigen Bereich kurz vor dem Westendorfer Ortsschild wird das Limit dann noch einmal aufgehoben - so dass dem Verkehrsteilnehmer praktisch erlaubt ist, noch einmal richtig zu beschleunigen, bevor er nach 200 Metern vor dem gelben Schild dann eine Vollbermsung machen muss.
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"Schilda" in der Spielstraße
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