1. Der Staatsgerichtshof bestätigt Flächenfaktor

    Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen / Landesregierung zufrieden

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    BÜCKEBURG (hb/m). Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Verfassungsbeschwerden der Region Hannover und des Landkreises Schaumburg zurückgewiesen.

    Die Verfassungsbeschwerden hatten sich gegen die Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes gerichtet, mit dem ein sogenannter "Flächenfaktor" zur Bemessung der Schlüsselzuweisungen eingeführt worden war. Die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Landkreise und die Region Hannover für die Schülerbeförderung und die Kreisstraßen orientieren sich seit 2007 nicht mehr in dem Maße nach den Einwohnerzahlen wie bei der alten Regelung. Rund 10 Prozent der Mittel werden anhand der Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche aller Landkreise vergeben. Der Landkreis Schaumburg verliert jedes Jahr zwei Millionen Euro, die Region Hannover sogar mehr als 30 Millionen Euro. Beide zählen zu den Verlierern des von der CDU/FDP-Landesregierung vorgelegten Finanzausgleichsgesetzes.

    In der Urteilsbegründung hat Professor Dr. Jörn Ipsen, der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, ausgeführt, dass nach den vorliegenden Berechnungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Statistik "der Flächenfaktor ein zutreffender Indikator für den Finanzbedarf von Landkreisen und kreisfreien Städten" sei, weil diese mit der Straßenbaulast und der Schülerbeförderung flächenbedingte Aufgaben zu erfüllen hätten. Der Gesetzgeber habe sich "innerhalb seines verfassungsrechtlich garantierten Gestaltungsspielraums" bewegt, wenn er diese Aufgaben in die Berechnung des Finanzbedarfs mit einbezogen habe. Nachteilige Auswirkungen der Neuregelung des Finanzausgleichs müssen nach der Auffassung des Staatsgerichtshof von den hiervon betroffenen Kommunen hingenommen werden. Insgesamt spreche viel dafür, "dass mit der Neuregelung ein höheres Maß an Verteilungsgerechtigkeit" erzielt worden sei. "Das Urteil bestätigt unsere Politik, den kommunalen Finanzausgleich behutsam fortzuentwickeln und dabei auch die Stärkung des ländlichen Raums im Blick zu behalten", sagte der Niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring in einer ersten Reaktion auf den Richterspruch. Der Landkreis wurde von Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier, Kämmerer Jörg Farr und Rechtsanwalt Dr. Klaus-Henning Lemme vertreten. "Die Überkompensation wurde vom Gericht gesehen, aber vor dem Hintergrund des großen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers hingenommen", meinte Jörg Farr. "Die zwei Landkreis Soltau/Fallingbostel und Lüchow/Dannenberg erhalten rund 176 Prozent ihrer Kosten ersetzt - was die zu viel erhalten wird bei uns abgezogen", meinte ein kopfschüttelnder Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier. Beim Shakehands mit Minister Hartmut Möllring regte Schöttelndreier an, das Steinhuder Meer an den Landkreis Schaumburg zu verkaufen. So habe man auch mehr Fläche, da man für die Schullandschaft leider bestraft werde. Foto: hb/m

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