BECKEDORF (km). In sensiblen Zeiten sorgt jetzt auch im Kirchenkreis Grafschaft Schaumburg ein Fall von "Missbrauch" für Aufregung: In der Kirchengemeinde Beckedorf hatte ein Betreuer Sex mit einer Konfirmandin - offenbar im gegenseitigen Einvernehmen, wie Superintendent Andreas Kühne-Glaser bei einem Pressegespräch sagte. Der Schuldfaktor werde deshalb allerdings keineswegs vermindert. Der Betreuer gestand die Tat und zeigte sich selbst an. Jetzt kümmern sich Polizei und Staatsanwaltschaft um den Fall.
Bereits Ende April war der Kirchenleitung bekannt geworden, dass es bei einer Konfirmandenfreizeit der Kirchengemeinde Beckedorf im Februar zu einem sexuellen Kontakt zwischen einem volljährigen ehrenamtlichen Betreuer und einer Konfirmandin gekommen war. "Dieser Kontakt war nach unserer Kenntnis nicht erzwungen," stellte Andreas Kühne-Glaser in einem Statement fest, das bis zum kommenden Wochenende in Beckedorf öffentlich ausgehängt ist. Das Verhalten des Ehrenamtlichen, so der Superintendent weiter, "widerspricht dennoch eindeutig seinen Obhutspflichten und den ethischen Grundlagen unserer evangelischen Jugendarbeit." Zudem könne es strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da es sich um einen Kontakt mit einer minderjährigen Schutzbefohlenen im Rahmen der Konfirmandenarbeit handele. Nachdem der Vorfall intern bereits weitgehend geklärt war, kam zuletzt doch Unruhe rund um die Arbeit der Kirchengemeinde im Kinder- und Jugendbereich auf. Auslöser dafür, so Kühne-Glaser, sei ein anonymer Brief ohne Anrede und Absender gewesen, "der am Pfingstsamstag in Beckedorf in Form eines Zettels in eine uns nicht bekannte Anzahl von Briefkästen gesteckt worden ist". In Abstimmung mit Kirchenvorstand und Pfarramt der Kirchengemeinde Beckedorf sah sich der Superintendent deshalb veranlasst, öffentlich Stellung zu beziehen. In dem Schreiben heißt es wörtlich: "Der Ehrenamtliche hat nach einem umgehend geführten Gespräch mit Pastor Nisch und Superintendent Kühne-Glaser den Kontakt bestätigt und daraufhin eine Selbstanzeige vorgenommen.
Superintendent Kühne-Glaser hat das Landeskirchenamt in Hannover informiert. Aus Personenschutzgründen können und möchten wir keine Namen nennen.
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde sowie der Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises haben dem ehrenamtlichen Betreuer sofort bis auf weiteres mündlich und schriftlich jedwede Mitarbeit in Gemeinde und Kirchenkreis untersagt, sodass im Rahmen der kirchlichen Arbeit keine Gefährdung mehr vorliegt.
Das weitere Verfahren liegt nicht in unseren Händen. Nach den Ermittlungen der Polizei wird es der Staatsanwaltschaft in Bückeburg übergeben, die für weitere Informationen zuständig ist.
Zu allen nach unserer Kenntnis von diesem Geschehen Betroffenen besteht seitens des Kirchenvorstands und des Pfarramtes Kontakt und es erfolgt - wo erwünscht - seelsorgerliche Begleitung," lautet das Schreiben auszugsweise.