1. Ältere Menschen informieren

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    STADTHAGEN (em) "Aufgrund der festgestellten sehr häufigen Anwahl von Notrufnummern (110 und 112) von

    Wichtig sei künftig, darauf zu achten, eine funktionierende Karte eingelegt zu haben. Wenn keine Vertragskarte, sondern eine Karte mit einem Guthaben verwandt wird (Prepaid-Karte), sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Karte noch aktiv ist.

    In wenigen Fällen können solche Karten bei langer Nichtbenutzung ihre Anruffunktion verlieren. Das bedeutet, dass der Teilnehmer dann nur noch angerufen werden kann, nicht mehr jedoch selber telefonieren. Bergmann bittet darum, diese Information auch in Seniorenkreisen, Vereinen und anderen Treffen von Seniorinnen und Senioren weiterzugegeben.

    Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte (SIM-Karte) und der damit verbundenen Belastung der Notrufabfragestellen sind Notrufverbindungen ohne betriebsbereite Mobilfunkkarte nicht mehr zulässig."

    So lautet der Text einer Drucksache des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Verordnung über Notrufverbindungen.

    Die Polizei hatte in den vergangenen Jahren insbesondere bei älteren Menschen dafür geworben, zumindest für einen Notruf ein einfaches Handy mitzuführen.

    Der Hinweis auf die nunmehr erforderliche SIM -Karte ist aus diesem Grund aus polizeilicher Sicht auch für Präventionsarbeit wichtig. Natürlich sei es aus Sicht von Axel Bergmann, Präventionsfachmann der Stadthäger Polizei, auch weiterhin sinnvoll, ein "Notfallhandy" bei sich zu haben.

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