1. Zusätzlicher Förderbedarf

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    STADTHAGEN (ih). Zusätzlichen Förderbedarf haben Kinder, wenn sie behindert oder von Behinderung bedroht sind. Neben chronisch kranken Kindern, gibt es viele Kinder, die in der Entwicklung verzögert oder hochbegabt sind. Zudem entsteht zusätzlicher Förderbedarf häufig bei Kindern aus sogenannten bildungsfernen Haushalten. "Diese Kinder werden uns künftig immer mehr beschäftigen," sagte Dr. Gisela Schüller vom Gesundheitsamt Schaumburg während der Kita-Leiter-Tagung im Jakob-Dammann-Haus. Vor allem dann, wenn sie anregungsarm aufwachsen. Neben heilpädagogischen Kindergärten gibt es auch integrative Einrichtungen. In speziellen Gruppen kommen behinderte und nichtbehinderte Kinder zusammen. Diese Gruppen sind kleiner, weil die Betreuung der behinderten Kinder zeitaufwändiger ist. Seit Februar läuft in Niedersachsen ein Modellprojekt, das die integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen untersucht. Bisher setzte diese Förderung ab dem dritten Lebensjahr im Kindergarten ein.

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