1. Zum Rückschnitt verpflichtet

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    OBERNKIRCHEN (em). Wohnungseigentümer müssen zur Heckenschere greifen, wenn ihre Mieter Thujahecken im Grundstücksgrenzbereich zu hoch wachsen lassen und dagegen nichts unternehmen. Auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.03.2010 (V ZB 130/09) weist Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. hin. Das soll im Verhältnis zum Grundstücksnachbarn selbst dann gelten, wenn der Mietvertrag den Mieter dazu verpflichtet, die Hecke selbst auf einem erträglichen Höhenmaß zu halten, erläutert Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Der Vermieter müsse also selbst handeln, und nicht etwa nur den Rückschnitt durch dritte Personen dulden. Aus Sicht des Vermieters ist dies nicht nur ärgerlich, sondern im Einzelfall auch mit Kosten verbunden, so Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.. Wie man sich als Vermieter in diesen Fällen gegenüber seinem Mieter verhält, erfahren Mitglieder bei Ihrem Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. jeden Montag von 16 Uhr bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen. 57 Prozent der Bevölkerung Niedersachsens wohnte 2008 in den eigenen vier Wänden. Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt circa 850.000 Mitgliedern.

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